Ohne Ausbildung
Mit der Externenprüfung zum Berufsabschluss
Ohne Abschluss landet eine Bewerbung meist sofort im Mülleimer – trotz beruflicher Qualifikation. Dennoch einen guten Job finden? Gelingen kann dies durch die sogenannte Externenprüfung. „Bei der Externenprüfung können auch Personen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung zugelassen werden, die keine Berufsausbildung absolviert haben“, erläutert Vanessa Thalhammer von der Bundesagentur für Arbeit. Der sogenannte Externe kann sich für die gleichen schriftlichen und praktischen Prüfungen anmelden, wie alle anderen auch. Entscheidende Voraussetzung ist die Länge der eigenen Berufspraxis. Beträgt sie mindestens viereinhalb Jahre, dann besteht bereits Rechtsanspruch auf eine Zulassung zur Extrenenprüfung.
Berufspraxis vorausgesetzt
Im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung ist festgelegt: Zu einer Abschlussprüfung darf, wer mehr als das Anderthalbfache der üblichen Ausbildungszeit in einem Beruf nachweisen kann. Unter Umständen ist eine Zulassung bei weniger Jahren möglich.
Dazu muss man seine berufliche Fähigkeit glaubhaft vorzeigen können, etwa mittels Arbeitszeugnissen. Der Vorteil der Externenprüfung liegt vor allem darin, dass die
Vorbereitung in sechs bis zwölf Monaten zu bewältigen ist. Nach der Zulassung heißt es dann: Für die Prüfung pauken. Das stellt für viele die größte Hürde dar. Die Berufsschul-Inhalte müssen sich die Externen dann für die Prüfungen selbst beibringen.
Vorbereitung in Eigenregie
Deshalb ist es zwar eine Option, sich autodidaktisch mit entsprechendem Lernmaterial oder Fachbüchern vorzubereiten. Der einfachere Weg ist es oft, sich das Prüfungswissen an Bildungsinstituten oder in speziellen, zum Teil kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgängen anzueignen.