Schütze hortet 24 000 Patronen und Granate
Ein 71-Jähriger muss sich in Landsberg vor Gericht verantworten. Sein Arsenal ist groß
Landsberg Mit Gewehren, Munition und explosionsgefährlichen Stoffen kennt sich ein 71-jähriger Sportschütze offenbar sehr gut aus. Weniger genau nimmt es der Mann aus dem Landkreis anscheinend mit den formalen Vorschriften. Jedenfalls musste er sich vor dem Amtsgericht Landsberg verantworten, weil er gemäß der Anklage gleich gegen drei Gesetze verstoßen hat: gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Alexander Kessler verurteilte ihn zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dem bisher unbescholtenen Mann wurde der illegale Besitz von 3291 Patronen scharfer Munition vorgehalten. Hinzu kamen der unerlaubte Umgang mit knapp 26 Kilo Nitrocellulosepulver sowie drei Kilo Schwarzpulver. Vor allem störte das Gericht die Patrone aus einer Panzerbrandgranate.
Allein hierfür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor.
Im April 2019 hatte der Mann in seiner angemieteten Wohnung Besuch von einer Gerichtsvollzieherin. Sie drückte ihm eine Räumungsklage in die Hand und brachte auch gleich die Polizei mit. Denn ihr war zu Ohren gekommen, dass der Mann Waffen und Munition horte. Das war tatsächlich der Fall: Aufgefunden wurden in der Wohnung fünf Lang- und eine Kurzwaffe, ordentlich aufbewahrt in einem Waffenschrank. Darüber hinaus waren in seiner Wohnung und drum herum eine ganze Reihe von Flaschen mit gefährlichen Stoffen gelagert und eine Menge Patronen gehortet worden. Damals, das wurde vor Gericht bekannt, soll sich der Mann längst in einer anderen Bleibe aufgehalten und dort quasi ein Lager mit Munition, Waffen und Sprengstoffen
aufgebaut haben. Gleich sechs Mitarbeiter des Landeskriminalamts und zwei Polizisten kamen im September vergangenen Jahres zu einer Durchsuchung. Sie wurden fündig und stießen an beiden Fundorten auf über 24000 Patronen scharfer Munition aus den verschiedensten Kategorien, eine Panzerbrandgranate, fast 26 Kilo Nitrocellulosepulver und auf rund drei Kilo Schwarzpulver.
Der langjährige aktive Sportschütze hätte sich den ganzen Ärger und die Strafe weitgehend ersparen können. Denn sein Verschulden wurde im Gerichtssaal relativiert. Aus mehreren Gründen: Der Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz bewege sich strafrechtlich an der untersten Ebene, so Richter Alexander Kessler. Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau wies darauf hin, dass von den 24 000 Patronen um die 21000 strafrechtlich nicht relevant gewesen seien. Angelastet wurde dem 71-Jährigen vor allem, dass er es versäumt habe, seine Erlaubnisse für den Besitz und Umgang mit Munition und explosionsgefährlichen Stoffen verlängern zu lassen. Als das entdeckt wurde, war die Frist bereits einen Monat abgelaufen.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig und war mit dem Einzug der sichergestellten Sachen großteils einverstanden. Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau beantragte zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung, einen Bewährungshelfer und eine Geldbuße von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Rechtsanwalt Patrick Freutsmiedl schloss sich diesem Antrag an. Das Schöffengericht entschied sich dafür, dass die zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er 1000 Euro an den Tierschutzverein Landsberg zahlen.
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