Batterietechnik vorne
Zu „Und was ist mit Wasserstoff?“(Wirtschaft) vom 19. November:
Für VW-Chef Herbert Diess sind Brennstoffzellenantriebe für Pkw „Unsinn“. Er investiert deshalb bis 2024 33 Milliarden Euro in die Elektromobilität. Begünstigt wurde diese Entscheidung möglicherweise durch die Blockadehaltung der Politik, die Windkraft weiter auszubauen. Diese Politik verhindert den Einsatz der Brennstoffzellentechnik, da bei ihrer Einführung die derzeit produzierte nachhaltige Energiemenge (Windkraft, Solar) um das Dreifache gesteigert werden müsste. Nicht fehlen sollte bei dieser Betrachtung der Autokäufer: Ob dieser einen Pkw für 70 000 Euro (Wasserstoff) oder einen für 25000 Euro (Batterie) kauft, oder für eine Fahrstrecke von 100 Kilometer acht Euro (Wasserstoff) oder 3,56 Euro (Batterie) ausgibt, dies sind wohl Fragen, die sich selbst beantworten.
Batterie oder Wasserstoff: Wer gewinnt? Die in Ihrem Artikel angesprochene Ökobilanz des Fraunhofer-Instituts bedarf einer Richtigstellung: Da in Deutschland im Durchschnitt die Leistungswerte der Batterien niedriger sind, als hier verglichen wurde, ist auch hier der Batterieantrieb etwas im Vorteil.
Die Batterietechnik wird auf absehbare Zeit konkurrenzlos bleiben, es gibt in Deutschland 16 Millionen Einfamilienhäuser, hier kann überall problemlos geladen werden.
Wolf Liebhaber,
Stetten
Uno zum Schutz der Kinder die Kinderrechtskonvention ins Leben gerufen. Wenn Kinder bei uns benachteiligt werden, weil sie z. B. häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, die Masernimpfung abgelehnt wird, sie durch die Indoktrination der Eltern zur Gewaltausübung verleitet werden, Unterrichtsstunden ausfallen – um nur einige Beispiele zu nennen –, dann sind solche Missstände nicht im Grundgesetz zu regeln, sondern durch besondere Gesetze und Verordnungen. Im Übrigen sorgt der Artikel 6 Abs. 3 GG dafür, dass der Staat bei Versagen der Eltern oder Verwahrlosung der Kinder sich um das Wohl solcher Kinder sorgen kann.
Also zusammenfassend: Der Schutz der Kinder und ihre freie Entfaltung ist durch das Grundgesetz abgedeckt. Deswegen ist die Aufnahme eines besonderen Schutzartikels für Kinder im GG überflüssig.
Josef Grandy,
Rehling
Bitte etwas mehr Anstand.
Michael Lenke, Sonthofen, zu „Er liebt ihren Arsch“(Politik) vom 21. November