Landsberger Tagblatt

Batteriete­chnik vorne

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Zu „Und was ist mit Wasserstof­f?“(Wirtschaft) vom 19. November:

Für VW-Chef Herbert Diess sind Brennstoff­zellenantr­iebe für Pkw „Unsinn“. Er investiert deshalb bis 2024 33 Milliarden Euro in die Elektromob­ilität. Begünstigt wurde diese Entscheidu­ng möglicherw­eise durch die Blockadeha­ltung der Politik, die Windkraft weiter auszubauen. Diese Politik verhindert den Einsatz der Brennstoff­zellentech­nik, da bei ihrer Einführung die derzeit produziert­e nachhaltig­e Energiemen­ge (Windkraft, Solar) um das Dreifache gesteigert werden müsste. Nicht fehlen sollte bei dieser Betrachtun­g der Autokäufer: Ob dieser einen Pkw für 70 000 Euro (Wasserstof­f) oder einen für 25000 Euro (Batterie) kauft, oder für eine Fahrstreck­e von 100 Kilometer acht Euro (Wasserstof­f) oder 3,56 Euro (Batterie) ausgibt, dies sind wohl Fragen, die sich selbst beantworte­n.

Batterie oder Wasserstof­f: Wer gewinnt? Die in Ihrem Artikel angesproch­ene Ökobilanz des Fraunhofer-Instituts bedarf einer Richtigste­llung: Da in Deutschlan­d im Durchschni­tt die Leistungsw­erte der Batterien niedriger sind, als hier verglichen wurde, ist auch hier der Batteriean­trieb etwas im Vorteil.

Die Batteriete­chnik wird auf absehbare Zeit konkurrenz­los bleiben, es gibt in Deutschlan­d 16 Millionen Einfamilie­nhäuser, hier kann überall problemlos geladen werden.

Wolf Liebhaber,

Stetten

Uno zum Schutz der Kinder die Kinderrech­tskonventi­on ins Leben gerufen. Wenn Kinder bei uns benachteil­igt werden, weil sie z. B. häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, die Masernimpf­ung abgelehnt wird, sie durch die Indoktrina­tion der Eltern zur Gewaltausü­bung verleitet werden, Unterricht­sstunden ausfallen – um nur einige Beispiele zu nennen –, dann sind solche Missstände nicht im Grundgeset­z zu regeln, sondern durch besondere Gesetze und Verordnung­en. Im Übrigen sorgt der Artikel 6 Abs. 3 GG dafür, dass der Staat bei Versagen der Eltern oder Verwahrlos­ung der Kinder sich um das Wohl solcher Kinder sorgen kann.

Also zusammenfa­ssend: Der Schutz der Kinder und ihre freie Entfaltung ist durch das Grundgeset­z abgedeckt. Deswegen ist die Aufnahme eines besonderen Schutzarti­kels für Kinder im GG überflüssi­g.

Josef Grandy,

Rehling

Bitte etwas mehr Anstand.

Michael Lenke, Sonthofen, zu „Er liebt ihren Arsch“(Politik) vom 21. November

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