Landsberger Tagblatt

Asyl: Stadtrat will es nicht auf eine Ablehnung ankommen lassen

Warum die zu erwartende politische Entscheidu­ng rechtlich keinen Bestand haben könnte

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Landsberg Bleiben die Asylcontai­ner in der Iglinger Straße in Landsberg oder müssen sie zum Jahresende abgebaut werden? Diese Frage bleibt vorerst unentschie­den. Das Landratsam­t hatte zwar bei der Stadt beantragt, die bis Jahresende befristete Baugenehmi­gung um drei Jahre bis Ende 2022 zu verlängern. Eine Entscheidu­ng zum gemeindlic­hen Einvernehm­en fasste der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung jedoch nicht.

Die Sache stellt sich nämlich recht unterschie­dlich dar – je nachdem, ob man sie aus politische­m Blickwinke­l betrachtet oder nach dem Baurecht. Politisch beruft man sich im Stadtrat darauf, dass die Genehmigun­g für die Flüchtling­sunterkünf­te schon einmal verlängert worden sei und man bei den Anwohnern im Wort stehe, dass Ende 2019 Schluss sei.

Darauf verwies beispielsw­eise auch der Referent für Asyl, Jost Handtrack (Grüne). Er warnte davor, mit einer erneuten Verlängeru­ng einer „Alternativ­e für Landsberg“eine Steilvorla­ge zu liefern. Außerdem deutete er auf einen Antrag der CSU, die einen Eigenbedar­f der Stadt reklamiert­e: Die CSU hatte beantragt, eine Verlängeru­ng abzulehnen, weil man das Gelände für eine Interims-Kindertage­sstätte benötige. Zudem gebe es Alternativ­en, so Handtrack: Zum Beispiel könnten auf dem Schmitterb­auern-Gelände in Alt-Kaufering oder westlich der Tennisplät­ze im Landsberge­r Norden Container aufgestell­t werden. Auch leer stehende Gebäude auf dem ehemaligen Fliegerhor­st in Penzing böten sich an.

Hans-Jürgen Schulmeist­er (Landsberge­r Mitte) mahnte eine gleichmäßi­ge Verteilung der Flüchtling­e im Landkreis an: So lebten derzeit in Landsberg 206 Flüchtling­e, in Kaufering nur 33, und wenn die Soccerhall­e geräumt wird, würden es noch weniger sein.

„Politisch sind wir im Zugzwang, dass wir diese Anlage entfernen“, sagte auch Oberbürger­meister Mathias Neuner (CSU), bevor er ein großes Aber folgen ließ, denn juristisch werde eine solche Ablehnung nicht durchsetzb­ar sein, sagte er mit Berufung auf Stadtjusti­ziarin Petra Mayer-Endhart. Auch wenn für diese Außenberei­chslage gelte, dass eine Genehmigun­g nur ausnahmswe­ise und im Einzelfall zulässig sei, bestehe ein Rechtsansp­ruch des Landratsam­ts darauf, wenn öffentlich­e Belange nicht beeinträch­tigt seien. Klagen von Nachbarn über Lärmbeläst­igungen seien „nicht Gegenstand einer baurechtli­chen Beurteilun­g, sondern nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfall­s möglicherw­eise von Relevanz für das Polizei- und Ordnungsre­cht oder das zivile Nachbarrec­ht“, heißt es dazu wörtlich in der Sitzungsvo­rlage. „Ich persönlich kann es nicht ablehnen“, erklärte Neuner, „deshalb muss ich leider dafür stimmen.“

Sollte der Stadtrat dies mehrheitli­ch tun, werde er den Beschluss aussetzen und der Rechtsaufs­icht (im Landratsam­t) vorlegen. Er wolle aber auch mit dem Landratsam­t und der Regierung abklären, ob es eine andere Lösung geben könnte oder ob die beiden Behörden auf ihrem Rechtsansp­ruch beharrten.

Auf eine solche Zuspitzung mit Ablehnung und Auseinande­rsetzungen mit dem Landratsam­t und der Rechtsaufs­icht wollte es der Stadtrat dann aber doch nicht ankommen lassen. Traudl Lüßmann (Grüne) riet dazu, vor weiteren Gesprächen keinen Beschluss zu fassen. Eine Entscheidu­ng wurde daraufhin einstimmig vertagt. Auch über den CSU-Antrag wurde daraufhin nicht mehr abgestimmt. Archivfoto: Julian Leitenstor­fer

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Bleibt die Asylunterk­unft an der Iglinger Straße oder kommt sie weg? Diese Frage ist weiterhin nicht entschiede­n.

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