Abbau im AKW kann nun starten
Erste Genehmigung für Gundremmingen
Gundremmingen Der Rückbau von Block B des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen im Landkreis Günzburg kann beginnen. Die Betreiber haben am Mittwoch vom bayerischen Umweltministerium die erste Teilgenehmigung erhalten, was am Donnerstag öffentlich gemacht wurde. Das Bundesumweltministerium habe der Entscheidung zugestimmt. Wie der technische Geschäftsführer Heiko Ringel bei einem Pressegespräch sagte, werde man mit den Arbeiten jetzt im Maschinenhaus starten.
Für das Reaktorgebäude brauche es eine separate Erlaubnis. Alles werde auch weiterhin engmaschig von den Behörden begleitet. Zwar wurden im vergangenen Jahr Vorbereitungen getroffen, indem beispielsweise Setzsteinwände in Block B entfernt wurden, die seit der Abschaltung keine Funktion mehr hatten und dem Wertstoffkreislauf etwa für den Straßenbau zugeführt wurden. Aber auch dabei sei die Atomaufsicht über alle Handlungen zu jeder Zeit informiert worden.
Für den Rückbau des Kraftwerks wird mit einer Zeitspanne von 15 bis 20 Jahren gerechnet. Zeitnah soll auch für Block C, dessen Betrieb Ende 2021 eingestellt wird, das Prozedere für die Rückbaugenehmigung begonnen werden. In Block B werden jetzt nach und nach die Systeme stillgelegt und die Komponenten im Maschinenhaus entfernt. Grundsätzlich wird beim Rückbau des Kraftwerks in drei Schritten vorgegangen: Das Maschinenhaus von Block B ist der erste, es folgt das von Block C und dann wird parallel in beiden Blöcken gearbeitet.
Die kaufmännische Geschäftsführerin Gabriele Strehlau berichtete über eine Transaktion zwischen RWE und Eon. RWE verkauft ihre Finanzbeteiligung an Innogy und erhält von dort und von Eon das Geschäft mit erneuerbaren Energien. Wie beim Kernkraftwerk Emsland übernimmt RWE auch für Gundremmingen die Minderheitsanteile der PreussenElektra, was keine Auswirkung auf den Betrieb haben soll. Für diesen sei man bei beiden Kraftwerken schon zuständig. Mit der Anmeldung des Erwerbs der erneuerbaren Energien bei der EUKommission sei ein wichtiger Punkt erreicht als erster Schritt der Fusionskontrollverfahren.