Stadtrat lehnt Bürgerbegehren zum Verkehr ab
Die Landsberger Stadtpolitiker halten die von der Bürgerinitiative vorgelegte Frage für juristisch unzulässig. Den „Geist des Bürgerbegehrens“wollen sie aber aufgreifen
Landsberg In Landsberg wird es zum Themenkomplex Bauen/Verkehr keinen Bürgerentscheid geben. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren „Erst den Verkehr planen, dann bauen“mit 21:4 Stimmen für unzulässig erklärt. Das Gremium folgte damit der Einschätzung von Stadtverwaltung, Landratsamt und Regierung, dass die Fragestellung zu unkonkret sei. Formulierungen wie „große Wohnbauprojekte“und ein „schlüssiges“und „nachhaltiges“Verkehrskonzept seien nicht eindeutig genug, um daraus konkretes Handeln ableiten zu können.
Zugleich signalisierte der Stadtrat aber, den „Geist des Bürgerbegehrens“(Oberbürgermeister Mathias Neuner, CSU) aufgreifen zu wollen. Mit 18:4 Stimmen beschloss das Gremium, dass bis Ende des Jahres der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) gemeinsam mit den Bürgern erstellt und vom Stadtrat verabschiedet
Gebiete werden erst 2021 bis 2023 bebaut
werden soll. Bis zur endgültigen Verabschiedung des VEP soll an der Staufenstraße, an der Pfettenstraße und am Reischer Talweg mit Ausnahme der Kindertagesstätte nichts gebaut werden. Eine Bebauung wäre aber ohnehin in diesem Zeitraum nicht zu erwarten. Stadtbaumeisterin Birgit Weber erklärte, mit einer Bebauung dieser Gebiete werde erst 2021 bis 2023 begonnen.
Gegen diesen am Montag von CSU, UBV, Grünen, Landsberger Mitte und BAL/ÖDP erarbeiteten Antrag stimmte die SPD-Fraktion. Felix Bredschneijder bezeichnete den Antrag als „etwas für die Galerie“. Denn es sei offenkundig, dass vor 2021 keines dieser Baugebiete verwirklicht werde. Dieter Völkel kündigte einen SPD-Antrag an mit dem Ziel, dass künftig für alle Bauvorhaben ab 20 Wohneinheiten ein Verkehrsgutachten vorgelegt werden solle.
In der Einschätzung des Bürgerbegehrens schlossen sich die Stadträte weitgehend den Beurteilungen der Verwaltung an. „Trotz allem Wohlwollen“gegenüber dem Anliegen der rund 1800 Unterzeichner des Bürgerbegehrens könne man nicht zustimmen, erklärte Dieter Völkel. Jost Handtrack (Grüne) verdeutlichte, dass „schlüssig“und eben keine „absoluten Adjektive“wie „schwanger“seien. Die Verantwortung für das Scheitern des Bürgerbegehrens verortete Oberbürgermeister Neuner bei dessen Initiatoren: Die Verwaltung habe zwei Mal darauf hingewiesen, „dass wir Probleme sehen“und angeregt, die Fragestellung zu ändern. „Umso ärgerlicher ist, dass man trotzdem Unterschriften gesammelt hat.“
Christian Hettmer (CSU) verwahrte sich gegen den „Eindruck, dass der Stadtrat Gegenspieler der Bürger ist“. „Wir sehen Sie definitiv nicht als Gegenspieler an“, versicherte er mit Blick auf die Besucher der Sitzung, „uns eint doch dasselbe Ziel, wir wollen die Auswirkungen zukünftiger Bebauungen in den Griff bekommen.“Der juristischen Bewertung des Bürgerbegehrens schloss sich zwar auch Dr. Reinhard Steuer (UBV) an. Er forderte aber, die beanstandeten, zu unbestimmten Adjektive zu streichen und diese geänderte Fragestellung über ein Ratsbegehren der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Sein Antrag wurde jedoch mit 18:7 Stimmen abgelehnt. Oberbürgermeister Neu„nachhaltig“ ner sagte, er glaube, den Menschen sei die Lösung des Verkehrsproblems wichtiger als eine Abstimmung, „und unsere Aufgabe ist es eher, nach Lösungen zu suchen“.
Der Erkenntnisgewinn aus einem solchen Bürgerentscheid werde wohl klein bleiben, wandte Henrik Lüßmann (Grüne) gegen ein Ratsbegehren ein. Sinnvoller wäre es, konkrete Ziele oder Maßnahmen bei den Bürgern abzufragen, so etwa, ob sie dafür wären, dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Radverkehr gegenüber dem Auto mehr Platz einzuräumen.