So melden Sie sich richtig krank
Jetzt beginnt die Krankheitswelle. Doch wer sich zu Hause erholen will, muss Regeln einhalten. Und wer zu oft fehlt, dem kann die Kündigung drohen
Augsburg Mit dem Herbst kommt oft die Erkältung. An Arbeit ist da kaum zu denken. Wer sich krankmeldet, sollte einiges beachten. Und wer trotz einer Krankschreibung vom Arzt nicht nur das Bett hütet, muss mit Konflikten rechnen.
Ist ein kranker Arbeitnehmer immer arbeitsunfähig?
Nein, krank bedeute nicht gleich arbeitsunfähig, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bricht sich etwa ein Maurer das Bein, kann er nicht arbeiten. Ein Büroangestellter hingegen kann auch mit gebrochenem Bein seiner Tätigkeit nachgehen. Er ist dann zwar krank, aber nicht auch arbeitsunfähig.
Wann muss ich mich krankmelden?
Der Vorgesetzte muss noch vor Arbeitsbeginn darüber informiert werden, dass der Mitarbeiter krank ist.
Muss ich mich telefonisch arbeitsunfähig melden oder reicht eine Whatsapp-nachricht?
Gesetzlich ist das nicht festgelegt. „Arbeitnehmer müssen sich aber internen Gegebenheiten anpassen“, erklärt Markowski. Das heißt, entscheidet der Chef, dass sich Beschäftigte ausschließlich telefonisch krankmelden dürfen, haben sich diese daran zu halten. Ist die Form aber nicht eindeutig geklärt, darf sich der Mitarbeiter ebenso per Mail oder Nachricht abmelden.
Reicht es, den Kollegen zu informieren?
Teile ich nur dem Kollegen mit, dass ich krank bin, kann das Folgen haben. Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich beim Vorgesetzten abmelden. Vergisst der Kollege, die Info weiterzuleiten, ist der Beschäftigte schuld. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Abmahnung.
Darf ich ohne Attest vom Arzt zu Hause bleiben?
Laut Gesetz dürfen Angestellte drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. „Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist das anders festgelegt“, sagt Rechtsexperte Markowski. Unabhängig davon darf der Chef aber auch schon am ersten Tag eine Bestätigung des Arztes einfordern.
Darf der Chef nach der Krankheitsdiagnose fragen?
Er kann fragen, darf aber keine Antwort verlangen. Der Chef habe keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wieso sein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, erklärt Experte Markowski.
Muss ich das Bett hüten, wenn ich krankgeschrieben bin?
Das liegt an der Diagnose. Jemand, der wegen einer Grippe krankgeschrieben ist, sollte nicht zum Sport oder Einkaufen gehen. Für jemanden mit einer Depression könne körperliche Betätigung hingegen guttun, so der Rechtsexperte Markowski. Fakt ist: „Ich darf mich nicht gesundheitsverzögernd verhalten.“Wer sichergehen will, sollte sich beim Arzt erkundigen, was förderlich ist und was nicht. Denn wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer beim Shoppen oder Joggen gesehen, führt das laut Markowski oft zu Konflikten. Zieht der Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel, muss der Beschäftigte offenlegen, warum er nicht beim Betrieb erscheinen konnte. Führt ein Gespräch zwischen Chef und Angestellten zu keiner Lösung, kann der Fall beim Arbeitsgericht landen.
Trotz Krankschreibung vom Arzt eher zur Arbeit gehen – ist das erlaubt?
Manche Arbeitgeber üben Druck auf die Beschäftigten aus, eher wieder im Betrieb zu erscheinen. Grundsätzlich gilt: Wer sich fit fühlt, darf trotz Attest wieder arbeiten. Markowski empfiehlt aber, den Rat des Arztes zu befolgen und sich zu schonen.
Darf mich schicken?
der
Chef
nach
Hause
Ja, wenn der Chef einen Angestellten für zu krank für die Arbeit hält, darf er ihn nach Hause schicken. „Muss er sogar. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber“, betont Markowski.
Droht die Kündigung, wenn ich zu oft krank bin?
Wenn ein Angestellter über einen langen Zeitraum hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben ist, kann es für ihn eng werden. Ob eine Kündigung aber tatsächlich wirksam ausgesprochen werden kann, ist nach Angaben Markowskis von mehreren Faktoren abhängig. „Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen.“Das heißt, der Arbeitgeber kann zu Recht davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele Arbeitsunfähigkeiten drohen und er deshalb von seinem Mitarbeiter keine ausreichende Arbeitsleistung mehr erwarten kann. Bestätigt das Gericht die Befürchtung des Chefs, dass keine Besserung in Sicht ist, kann der Beschäftigte seinen Job verlieren. Vorher sei der Arbeitgeber aber gezwungen, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sagt Markowski.
Was, wenn ich im Urlaub krank bin?
Kaum im Urlaub angekommen, ist der Infekt da und der Frust groß. Doch auch im Urlaub besteht die Möglichkeit, sich krankzumelden. Das ist allerdings bereits am ersten Tag mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Außerdem muss der Chef direkt informiert werden. Verlorene Urlaubstage können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Und wenn das Kind krank ist?
Ist ein Kind plötzlich krank, kann ein Elternteil grundsätzlich von der Arbeit fernbleiben. „Das Pflegezeitgesetz sieht für die erforderliche Pflege eines akut pflegebedürftigen Kindes sogar eine Dauer von bis zu zehn Tagen vor“, erklärt Rechtsexperte Markowski. Ob der Arbeitgeber dafür Entgeltfortzahlung leisten muss, sei damit aber noch nicht beantwortet. Das hänge von den Umständen ab und müsse im Einzelfall geprüft werden. „Ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, kann der Arbeitnehmer aber Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“