Nichts für Kinder
Politiker haben neue Regeln für Elektrotretroller beschlossen
Mit dem Tretroller zur Schule flitzen. Nachmittags damit zum Sport oder zum Musikunterricht kurven. Roller sind praktisch, klappbar und leicht. In Zukunft wird es wohl auch viele Roller geben, die einen Elektromotor eingebaut haben. Diese Roller muss man nicht mehr mit dem Fuß anschieben. Man stellt sich einfach drauf und fährt los.
Die elektrischen Tretroller werden auch E-Scooter und E-Roller genannt. Egal wie man sie nennt: Momentan sind sie bei uns auf öffentlichen Gehwegen und Straßen verboten. Das gilt aber wohl nicht mehr lange! Nun haben Vertreter der Bundesländer beschlossen, dass die E-Roller bald erlaubt werden sollen. Schon im Sommer könnte es so weit sein.
Klingt gut? Die neuen Regeln sollen aber nicht für Kinder gelten. Nur wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf die E-Tretroller künftig fahren.
Die Bundesregierung muss zwar noch mal auf die Regel schauen. Experten denken aber, dass es bei der Altersgrenze bleibt. Das Problem ist: Die E-Tretroller können recht schnell werden. Bis zu 20 Kilometer pro Stunde erreichen einige. So schnell kann man zum Beispiel auch mit dem Fahrrad fahren. Die Regierungschefs der Länder finden aber: Das ist zu schnell für Kinder!
Die Politiker haben sich auch überlegt, wo die E-Tretroller erlaubt werden. Ihr Ergebnis: nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, sondern nur auf Radwegen und Straßen. „Wir glauben, dass sie auf den Gehwegen nichts zu suchen haben“, sagte ein Politiker.
Was die Politiker nicht bestimmen können: wer damit auf privaten Grundstücken fährt. Also etwa auf dem eigenen Hof oder vor dem Haus. Erlauben es deine Eltern, kannst du dort mit dem E-Tretroller fahren.
Ein Experte schlägt vor, E-Tretroller auch auf Schulhöfen zu erlauben. Nicht in der Pause, aber nach der Schule. „Fürs Kicken gibt es Bolzplätze. Wer mit dem E-Scooter spielen will, der sollte nachmittags auf den Schulhof dürfen“, findet er.