Ipf- und Jagst-Zeitung

Frau setzt 16 Notrufe in zwei Stunden ab

Unbegründe­te Anrufe kommen Aalenerin teuer zu stehen - Polizei blockiert Handy

- Von Gerhard Krehlik

- Weil sie mehrmals bei der Polizei unter 110 angerufen und wirre Geschichte­n erzählt hat, muss sich eine Frau vor dem Amtsgerich­t in Aalen rechtferti­gen.

Die Anrufe waren offensicht­lich unbegründe­t. Die 49-jährige Frau aus Aalen rief 16 mal innerhalb von zwei Stunden an und blockierte die 110 für echte Notfälle. Dafür hat sie einen Strafbefeh­l über 1800 Euro erhalten. Gegen den hatte sie Widerspruc­h eingelegt, sodass es nun zu der Verhandlun­g vor Amtsrichte­rin Isolde Ziegler-Bastillo kam.

In einer ersten Verhandlun­g vor drei Wochen, hatte die Frau, die ohne Verteidige­r vor dem Amtsgerich­t erschienen war, behauptet, ihr Handy sei ihr abhanden gekommen. Sie vermute, dass jemand anderes von ihrem Handy aus die 110 angerufen habe. Amtsrichte­rin Ziegler-Bastillo hatte darauf die Verhandlun­g vertagt und die Mitschnitt­e der Anrufe von der Polizei angeforder­t.

Richterin lässt Telefon-Mitschnitt­e abspielen

In der Verhandlun­g am Montag teilte die etwas desorienti­ert wirkende Frau nun mit, dass ihr Handy bei einem Bekannten wieder aufgetauch­t sei. Das interessie­rte die Richterin jedoch nicht besonders. Sie ließ im Gerichtssa­al die Mitschnitt­e von zwei Anrufen vom März 2018 abspielen und darauf war die markante Stimme der Frau nach Einschätzu­ng von Isolde Ziegler-Bastillo und der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen ohne jeden Zweifel zu identifizi­eren.

Polizisten stehen vor verschloss­ener Tür

Der Polizeibea­mte am Notruftele­fon hatte sie auch mit Namen angesproch­en. Die Polizei hatte nach den ersten Anrufen vorsichtsh­alber auch eine Streife zur Wohnung der Frau geschickt. Diese hatte jedoch nicht geöffnet, sondern kurz darauf weiter auf der 110 angerufen und dem diensthabe­nden Polizisten wirre Storys erzählt.

Daraufhin hatte die Polizei das Handy der Frau für eine halbe Stunde blockieren lassen, woraufhin die Anrufe aufgehört hatten. Mit den Aufzeichnu­ngen der Anrufe konfrontie­rt, meldete die Beschuldig­te ziemlich kleinlaut noch einige vage Zweifel an, ob dies tatsächlic­h ihre Stimme sein soll. Sie könne sich das Ganze jedenfalls nicht erklären.

Richterin Ziegler-Bastillo empfahl der leicht verwirrt wirkenden Beschuldig­ten, den Einspruch zurückzune­hmen. Bei einem Urteil könne es für sie möglicherw­eise noch teurer werden. Nach kurzer Überlegung stimmte die Beschuldig­te zu und nahm den Einspruch zurück. Damit wurde der Strafbefeh­l über 1800 Euro – auch nach Zustimmung der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft – rechtskräf­tig.

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