Die Notariats- und Grundbuchamtsreform
Im Grundbuch- und Notariatswesen ● wiesen die Behörden in Baden-Württemberg lange eine historisch gewachsene Struktur auf, die es so sonst in Deutschland nirgends gab – selbst zwischen Baden und Württemberg gab es Unterschiede. Zudem hatte der Europäische Gerichtshof die bestehenden Regeln in bestimmten Aspekten als nicht europarechtskonform beurteilt.
Zum 1. Januar 2018 sind alle ● 297 staatlichen Notariate im Land aufgelöst worden. Die Zuständigkeiten wurden neu verteilt. 247 Notare waren deswegen auf eigenen Wunsch in die Selbstständigkeit gewechselt. Weitere 450 Notare und 867 Servicekräfte wechselten an die Amtsgerichte.
Beurkundungen werden weiterhin ● von Notaren vorgenommen, die nun aber nicht mehr im Landesdienst, sondern freiberuflich tätig sind. Die Zuständigkeit für
Nachlassangelegenheiten in ganz Baden-Württemberg wurde auf diejenigen Amtsgerichte übertragen, bei denen bereits zuvor ein Familiengericht angesiedelt war. Im württembergischen Landesteil ging zusätzlich die Zuständigkeit für Betreuungsangelegenheiten vom Bezirksnotariat an das für den Bereich zuständige Amtsgericht über.
Zusätzlich sind bei 13 Amtsgerichten ● im Land die sogenannten zentralen Grundbuchämter angesiedelt worden. Dieser Prozess begann schon 2013 und endete im Dezember 2017. (ume)