Ehrenamtliche bekommen mehr Geld
Gemeinderat Rosenberg ändert Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Der stellvertretende Bürgermeister Manfred Rupp hat seit mehreren Monaten die Geschäfte von Gemeindeoberhaupt Uwe Debler übernommen. Debler hatte Mitte September sein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus seinem Amt als Bürgermeister angekündigt. Für die Mehrarbeit, die Rupp seither leisten muss, solle er finanziell entschädigt werden, hieß es am Montag im Gemeinderat Rosenberg. Diesen Umstand nahm der Gemeinderat zum Anlass, um die gesamte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu ändern.
„Ich werde dazu jetzt nichts sagen“, ließ Rupp gleich am Anfang der Diskussion über die Änderung der Satzung verlauten. Konkret ging es darum, die finanzielle Entschädigung für Ehrenamtliche – meist Wahlhelfer –, Gemeinderäte und den Posten des stellvertretenden Bürgermeisters zu erhöhen.
Was die Erhöhung des Satzes für ehrenamtliche Tätigkeiten angeht, waren sich die Gemeinderäte schnell einig. Sie erhalten laut neuer Satzung für eine bis drei Stunden Arbeit 30 Euro, für drei bis sechs 45 Euro und für mehr als sechs Stunden 60 Euro. Zusätzlich können sie, wie auch Gemeinderäte, die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen abrechnen.
Was für längere Diskussionen sorgte, war die Erhöhung des Satzes für Gemeinderäte. „Ich finde es immer komisch, dass die Leute, die es betrifft, entscheiden, was sie kriegen“, sagt Gemeinderat Stefan Mack.
Entschädigung für Gemeinderäte bleibt gleich
Und auch Judith Ebert-El Mawla ist der Meinung, dass die jetzige Entschädigung für ein Ehrenamt völlig ausreiche. Für eine Erhöhung des Satzes war allein Ratsmitglied Gerold Geiger. „Wenn man sich im Vergleich andere Gemeinden anschaut, dann ist der Satz bei uns sehr niedrig, fast schon exotisch“, sagte Geiger.
Am Ende stimmten alle Gemeinderäte außer Geiger dafür, die finanzielle Entschädigung von 7,50 Euro für 2 Stunden, 15 Euro für zwei bis vier und 23 Euro von vier bis sechs Stunden beizubehalten.
Was ebenfalls nicht erhöht wurde, war die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Bürgermeister. Diese soll nach wie vor bei 25 Euro im Monat bleiben.