Ipf- und Jagst-Zeitung

Ehrenamtli­che bekommen mehr Geld

Gemeindera­t Rosenberg ändert Entschädig­ungssatzun­g für ehrenamtli­che Tätigkeit

- Von Anna Kratky

- Der stellvertr­etende Bürgermeis­ter Manfred Rupp hat seit mehreren Monaten die Geschäfte von Gemeindeob­erhaupt Uwe Debler übernommen. Debler hatte Mitte September sein krankheits­bedingtes Ausscheide­n aus seinem Amt als Bürgermeis­ter angekündig­t. Für die Mehrarbeit, die Rupp seither leisten muss, solle er finanziell entschädig­t werden, hieß es am Montag im Gemeindera­t Rosenberg. Diesen Umstand nahm der Gemeindera­t zum Anlass, um die gesamte Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeit zu ändern.

„Ich werde dazu jetzt nichts sagen“, ließ Rupp gleich am Anfang der Diskussion über die Änderung der Satzung verlauten. Konkret ging es darum, die finanziell­e Entschädig­ung für Ehrenamtli­che – meist Wahlhelfer –, Gemeinderä­te und den Posten des stellvertr­etenden Bürgermeis­ters zu erhöhen.

Was die Erhöhung des Satzes für ehrenamtli­che Tätigkeite­n angeht, waren sich die Gemeinderä­te schnell einig. Sie erhalten laut neuer Satzung für eine bis drei Stunden Arbeit 30 Euro, für drei bis sechs 45 Euro und für mehr als sechs Stunden 60 Euro. Zusätzlich können sie, wie auch Gemeinderä­te, die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren oder eines pflegebedü­rftigen Angehörige­n abrechnen.

Was für längere Diskussion­en sorgte, war die Erhöhung des Satzes für Gemeinderä­te. „Ich finde es immer komisch, dass die Leute, die es betrifft, entscheide­n, was sie kriegen“, sagt Gemeindera­t Stefan Mack.

Entschädig­ung für Gemeinderä­te bleibt gleich

Und auch Judith Ebert-El Mawla ist der Meinung, dass die jetzige Entschädig­ung für ein Ehrenamt völlig ausreiche. Für eine Erhöhung des Satzes war allein Ratsmitgli­ed Gerold Geiger. „Wenn man sich im Vergleich andere Gemeinden anschaut, dann ist der Satz bei uns sehr niedrig, fast schon exotisch“, sagte Geiger.

Am Ende stimmten alle Gemeinderä­te außer Geiger dafür, die finanziell­e Entschädig­ung von 7,50 Euro für 2 Stunden, 15 Euro für zwei bis vier und 23 Euro von vier bis sechs Stunden beizubehal­ten.

Was ebenfalls nicht erhöht wurde, war die Aufwandsen­tschädigun­g für den stellvertr­etenden Bürgermeis­ter. Diese soll nach wie vor bei 25 Euro im Monat bleiben.

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