Artikel 155
Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe auch als „nukleare Option“bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalregierungen des Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens
einzuhalten. Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Regierung in Madrid die Regionalregierung entmachten. Der Artikel berechtigt die Zentralregierung, die „erforderlichen Maßnahmen“zu ergreifen, um die autonome Gemeinschaft „zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflichtungen und zum Schutz besagten Allgemeininteresses anzuhalten“. Zuvor müsste Ministerpräsident Mariano Rajoy aber einige Schritte einhalten – es würde somit einige Tage oder Wochen dauern, bis der Artikel 155 angewendet werden könnte. Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden können, ist im Artikel nicht festgelegt. „Um die vorgesehenen Maßnahmen (…) umzusetzen, kann die Regierung allen Behörden der autonomen Gemeinschaften Anweisungen geben“, heißt es vage im 2. Absatz der Verfassungsartikels. Welche Weisungen dies genau sein könnten, müsste zunächst festgelegt werden. Auch gibt die Verfassung keinen Zeitrahmen vor. Theoretisch wäre auch ein militärisches Eingreifen möglich. Dieses halten Beobachter aber bisher für unwahrscheinlich. (dpa)