Keine neuen Bauten im Hochwassergebiet
Schuppenanbau in Schweighausen: Gemeinderat Jagstzell verweigert Einvernehmen
- Der Gemeinderat Jagstzell hat sich in seiner Sitzung am Montag gegen den geplanten Anbau eines Schuppens in Schweighausen ausgesprochen. Der Grund: Das Bauvorhaben sollte in einem Überschwemmungsgebiet umgesetzt werden. Da neue gesetzliche Vorgaben beziehungsweise die neue Hochwassergefahrenkarte für BadenWürttemberg solche Vorhaben nicht mehr zulässt, sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich gegen den Anbau aus.
Wie Bürgermeister Raimund Müller ausführte, handele es sich bei dem vorliegenden Baugesuch eigentlich um keine große Sache. Ein Schuppen sollte durch einen neun mal 3,80 Meter großen Anbau erweitert werden. Einzig die Lage sei das Problem. Der geplante Anbau solle mitten in ein Überschwemmungsgebiet erster Ordnung gepflanzt werden. Und hier sei eine „verdichte Bauweise“nun einmal nicht mehr zugelassen.
Vor über zehn Jahren habe der Jagstzeller Rat auf dem betroffenen Grundstück zwar schon einmal dem Bau eines Lagerschuppens zugestimmt – allerdings musste der damalige Bauherr schon damals eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Und die Baugenehmigung wurde auch nur befristet bis zum 31. Dezember 2035 erteilt. Zwischenzeitlich seien die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärft worden. Die Verwaltung könne dem Gemeinderat deshalb nicht empfehlen, diesem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.
Auch eine „Frage der Gefahrenabwehr“
Im Gremium entbrannte darauf hin eine kurze Diskussion über die Frage, wem ein solch kleiner Schuppenanbau denn eigentlich schaden würde. In diesem Zuge wurde auch darauf hingewiesen, dass in Schweighausen doch ohnehin schon viele Lager und Schuppen im Überschemmungsgebiet stehen würden.
Wie Hauptamtsleiter Lars Freytag ausführte, könne man gegen diese alten Bestandsbauten nichts mehr machen. Aber: „Vieles was dort steht, dürfte heute nicht mehr gebaut werden“, so Freytag. Die neue Gesetzgebung sei eindeutig; der geplante Anbau an dieser Stelle würde „gegen geltendes Recht“verstoßen. Es könne nicht im Sinne des Gemeinderates sein, dass geltendes Recht unterwandert werde. Bürgermeister Raimund Müller sekundierte, dass es hier auch um „eine Frage der Gefahrenabwehr“ginge. Selbst wenn die Bauherrin eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben würde, müsste am Ende trotzdem die Feuerwehr rausfahren, um die Gebäude bei Hochwasser zu sichern.
Gemeinderätin Rettenmaier wies abschließend noch darauf hin, dass auf dem Grundstück, auf dem jetzt gebaut werden soll, ohnehin noch weitere freie Flächen zur Verfügung stünden, die nicht im Überschwemmungsgebiet liegen und auf denen problemlos ein Schuppen der geplanten Größe errichtet werden könne. Und so wurde das Gesuch am Ende bei drei Enthaltungen vom Gemeinderat abgelehnt.