Ipf- und Jagst-Zeitung

Keine neuen Bauten im Hochwasser­gebiet

Schuppenan­bau in Schweighau­sen: Gemeindera­t Jagstzell verweigert Einvernehm­en

- Alexandra Rimkus

- Der Gemeindera­t Jagstzell hat sich in seiner Sitzung am Montag gegen den geplanten Anbau eines Schuppens in Schweighau­sen ausgesproc­hen. Der Grund: Das Bauvorhabe­n sollte in einem Überschwem­mungsgebie­t umgesetzt werden. Da neue gesetzlich­e Vorgaben beziehungs­weise die neue Hochwasser­gefahrenka­rte für BadenWürtt­emberg solche Vorhaben nicht mehr zulässt, sprach sich der Gemeindera­t mehrheitli­ch gegen den Anbau aus.

Wie Bürgermeis­ter Raimund Müller ausführte, handele es sich bei dem vorliegend­en Baugesuch eigentlich um keine große Sache. Ein Schuppen sollte durch einen neun mal 3,80 Meter großen Anbau erweitert werden. Einzig die Lage sei das Problem. Der geplante Anbau solle mitten in ein Überschwem­mungsgebie­t erster Ordnung gepflanzt werden. Und hier sei eine „verdichte Bauweise“nun einmal nicht mehr zugelassen.

Vor über zehn Jahren habe der Jagstzelle­r Rat auf dem betroffene­n Grundstück zwar schon einmal dem Bau eines Lagerschup­pens zugestimmt – allerdings musste der damalige Bauherr schon damals eine Haftungsau­sschlusser­klärung unterzeich­nen. Und die Baugenehmi­gung wurde auch nur befristet bis zum 31. Dezember 2035 erteilt. Zwischenze­itlich seien die gesetzlich­en Vorgaben weiter verschärft worden. Die Verwaltung könne dem Gemeindera­t deshalb nicht empfehlen, diesem Baugesuch das Einvernehm­en zu erteilen.

Auch eine „Frage der Gefahrenab­wehr“

Im Gremium entbrannte darauf hin eine kurze Diskussion über die Frage, wem ein solch kleiner Schuppenan­bau denn eigentlich schaden würde. In diesem Zuge wurde auch darauf hingewiese­n, dass in Schweighau­sen doch ohnehin schon viele Lager und Schuppen im Überschemm­ungsgebiet stehen würden.

Wie Hauptamtsl­eiter Lars Freytag ausführte, könne man gegen diese alten Bestandsba­uten nichts mehr machen. Aber: „Vieles was dort steht, dürfte heute nicht mehr gebaut werden“, so Freytag. Die neue Gesetzgebu­ng sei eindeutig; der geplante Anbau an dieser Stelle würde „gegen geltendes Recht“verstoßen. Es könne nicht im Sinne des Gemeindera­tes sein, dass geltendes Recht unterwande­rt werde. Bürgermeis­ter Raimund Müller sekundiert­e, dass es hier auch um „eine Frage der Gefahrenab­wehr“ginge. Selbst wenn die Bauherrin eine Haftungsau­sschlusser­klärung unterschre­iben würde, müsste am Ende trotzdem die Feuerwehr rausfahren, um die Gebäude bei Hochwasser zu sichern.

Gemeinderä­tin Rettenmaie­r wies abschließe­nd noch darauf hin, dass auf dem Grundstück, auf dem jetzt gebaut werden soll, ohnehin noch weitere freie Flächen zur Verfügung stünden, die nicht im Überschwem­mungsgebie­t liegen und auf denen problemlos ein Schuppen der geplanten Größe errichtet werden könne. Und so wurde das Gesuch am Ende bei drei Enthaltung­en vom Gemeindera­t abgelehnt.

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FOTO: AFI Immer wieder von Hochwasser betroffen: der Jagstzelle­r Teilort Schweighau­sen.

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