150 Tonnen wilder Müll
Achtlos weggeworfener Müll kostet den Steuerzahler eine halbe Million Euro
(an) - 150 Tonnen wilder Müll: Jedes Jahr zum Ende des Winters, wenn die Schneereste geschmolzen sind, wird das Ausmaß der illegalen Müllentsorgung in besonders erschreckendem Maße deutlich. Das teilt die Landkreisverwaltung mit.
Diesem Müll rücken die Reinigungskolonnen der Straßenmeistereien des Ostalbkreises nun wieder verstärkt zu Leibe. Sie sind unterwegs, um die Müllberge zu beseitigen. Rund 150 Tonnen Müll kommen dabei allein im Ostalbkreis jedes Jahr zusammen, so die Kreisverwaltung weiter. Das Einsammeln und Entsorgen koste den Steuerzahler rund eine halbe Million Euro im Jahr. Diese Kosten müssten aus dem Etat für den Unterhalt der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beglichen werden und fehlen für die Straßeninstandhaltung. Für rund vier Kilometer neuen Fahrbahnbelag würde die Summe reichen. In Anbetracht der immer zu knappen Haushaltsmittel sei es für die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung deshalb bitter, das wenige Geld statt für mehr Verkehrssicherheit und einen besseren Straßenzustand für die Beseitigung gedankenlos oder vorsätzlich weggeworfenen Mülls ausgeben zu müssen.
Nicht nur die Menge an achtlos aus dem Auto herausgeworfenen Abfall sei gestiegen. Auch die Fälle von gezielt vorgenommenen Ablagerungen von Haus-, Sperr- und Verpackungsmüll im Bereich der öffentlichen Straßen hätten in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Über die wilde Müllentsorgung ärgert sich auch Landrat Klaus Pavel: „Müll in die Landschaft werfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein unverantwortliches und nicht hinzunehmendes Vergehen, das die Umwelt schädigt auf Kosten der Mitmenschen.“
Das Landratsamt bittet die Bürger deshalb, den in den Fahrzeugen anfallenden Abfall mit nach Hause zu nehmen und dort ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleichzeitig bittet es um Mithilfe, unerlaubte Abfallablagerungen und wilde Müllablagerungen anzuzeigen. In einem Großteil der Fälle werde der Verursacher ermittelt und aufgefordert, den abgelagerten Müll zu beseitigen. Außerdem werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und das Umweltdelikt mit einem hohen Bußgeld geahndet.