Disco-Schläger: 22-jähriger Student streitet die Tat ab
Angeklagter soll Frau heftig ins Gesicht geschlagen haben – Verhandlung vor dem Aalener Amtsgericht wird am 17. September fortgesetzt
- Die Verhandlung vor dem Aalener Amtsgericht über eine Schlägerei in einer Diskothek in der Ulmer Straße an den Reichsstädter Tagen im vergangenen Jahr ist am Dienstag noch ohne Urteil vorläufig zu Ende gegangen. Amtsgerichtsdirektor Michael Lang musste notgedrungen einen neuen Termin ansetzen, da der Beschuldigte, ein 22-jähriger Student aus Aalen, die Tat bestritt und die Geschädigte, eine junge Frau, ebenfalls aus Aalen, an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte.
Amtsanwältin Andrea Koller warf dem Beschuldigten in ihrer Anklageschrift vor, der jungen Frau nachts in der Disco derart heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitt und operiert werden musste. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte der Student Einspruch eingelegt, sodass es jetzt zur Hauptverhandlung kam.
Mit 1,2 Promille angerempelt
Der Beschuldigte – ein eher unscheinbarer junger Mann – äußerte sich zu der ihm vorgeworfenen Tat. Danach habe er in der fraglichen Nacht zusammen mit einigen Freunden in der Diskothek den Geburtstag einer Bekannten gefeiert. Auf der ziemlich vollen Tanzfläche sei er – mit 1,2 Promille Alkohol im Blut – zuerst angerempelt worden, dann habe man ihm einen Schlag verpasst, bei dem er seine Brille verloren habe. Er habe sich gewehrt, sei dann aber zu Boden gegangen, wo weiter auf ihn eingeschlagen wurde, bis er von den Türstehern rausgetragen worden sei. Die Geschädigte habe er gar nicht gesehen und nicht wahrgenommen. Da sich zwei der insgesamt neun Zeugen an dem neuen Verhandlungstermin im Ausland aufhalten, wurden sie schon mal vorab vernommen. Ein Bekannter des Beschuldigten schilderte die Situation auf der Tanzfläche als ziemlich „ chaotisch“. Zuerst habe ein allgemeines Gerangel und Geschubse geherrscht, dann sei der Beschuldigte in einem Kreis von mehreren Personen umringt gewesen und sei dort hin- und hergetaumelt. Die Geschädigte sei in aggressiver Haltung auf ihn zugegangen und habe sich dabei den Schlag ins Gesicht eingefangen. Ob mit der Faust oder mit dem Ellbogen, daran konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern.
Warum der Beschuldigte den Schlag in der Verhandlung nun abstritt, darauf konnte sich auch der Zeuge keinen Reim machen.
Eine weitere Zeugin konnte zur Aufklärung des Geschehens nur wenig beitragen, da sie damit beschäftigt war, einen Bekannten, der sich bei der Auseinandersetzung ebenfalls eine blutige Nase eingefangen hatte, auf der Toilette medizinisch zu versorgen. Ob auch dafür der Beschuldigte verantwortlich war, konnte sie nicht sagen.
Die Verhandlung wird am 17. September fortgesetzt.