Tempolimit zwischen Elchingen und Neresheim
Straßenschäden auf der L 1084 machen Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich
(uz) - Seit Mitte Juni besteht auf der L 1084 zwischen Elchingen und der Abzweigung K 3299 nach Dossingen aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70. Erforderlich machen dies Fahrbahnausbrüche, Rissbildungen und Setzungen auf dieser Strecke.
Die auf großer Fläche ausgedehnten Fahrbahnschäden können im Rahmen der Straßenunterhaltung der Straßenbaumeisterei Bopfingen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht behoben werden. Das Flicken mit Kaltmischgut, wie es derzeit von der Straßenbaumeisterei Bopfingen vorgenommen wird, sei nur eine kurzfristige Maßnahme zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Das Flicken mit Heißmischgut sei aus Kostengründen nicht machbar, da die Schäden ein solches Ausmaß angenommen hätten, welches nur mit einer kompletten Deckenerneuerung behoben werden könnte, wurde mitgeteilt.
Das Tempolimit kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die L 1084 durch eine vollflächige Fahrbahndeckenerneuerung saniert wurde. Die dafür notwendigen Gelder müsse das Regierungspräsidium Stuttgart bereitstellen. Das Landratsamt werde sich beim Regierungspräsidium für die zeitnahe Mittelbereitstellung einsetzen, hieß es. Die Stadt Neresheim hat sich vor wenigen Tagen mit einem Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart gewandt und nochmals nachdrücklich auf den untragbaren Zustand dieses Straßenabschnitts hingewiesen. Ob die komplette Deckenerneuerung vor dem Frühjahr 2016 vorgenommen wird, bleibt im Moment offen. Doch wie heißt es so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“