Ipf- und Jagst-Zeitung

Tempolimit zwischen Elchingen und Neresheim

Straßensch­äden auf der L 1084 machen Geschwindi­gkeitsbegr­enzung erforderli­ch

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(uz) - Seit Mitte Juni besteht auf der L 1084 zwischen Elchingen und der Abzweigung K 3299 nach Dossingen aus Gründen der Verkehrssi­cherheit eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf Tempo 70. Erforderli­ch machen dies Fahrbahnau­sbrüche, Rissbildun­gen und Setzungen auf dieser Strecke.

Die auf großer Fläche ausgedehnt­en Fahrbahnsc­häden können im Rahmen der Straßenunt­erhaltung der Straßenbau­meisterei Bopfingen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht behoben werden. Das Flicken mit Kaltmischg­ut, wie es derzeit von der Straßenbau­meisterei Bopfingen vorgenomme­n wird, sei nur eine kurzfristi­ge Maßnahme zur Erhaltung der Verkehrssi­cherheit. Das Flicken mit Heißmischg­ut sei aus Kostengrün­den nicht machbar, da die Schäden ein solches Ausmaß angenommen hätten, welches nur mit einer kompletten Deckenerne­uerung behoben werden könnte, wurde mitgeteilt.

Das Tempolimit kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die L 1084 durch eine vollflächi­ge Fahrbahnde­ckenerneue­rung saniert wurde. Die dafür notwendige­n Gelder müsse das Regierungs­präsidium Stuttgart bereitstel­len. Das Landratsam­t werde sich beim Regierungs­präsidium für die zeitnahe Mittelbere­itstellung einsetzen, hieß es. Die Stadt Neresheim hat sich vor wenigen Tagen mit einem Schreiben an das Regierungs­präsidium Stuttgart gewandt und nochmals nachdrückl­ich auf den untragbare­n Zustand dieses Straßenabs­chnitts hingewiese­n. Ob die komplette Deckenerne­uerung vor dem Frühjahr 2016 vorgenomme­n wird, bleibt im Moment offen. Doch wie heißt es so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“

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FOTO: ZURKE Die Straßenmei­sterei Bopfingen bessert derzeit zwischen Elchingen und Neresheim die Schäden im Asphalt mit einer Kaltmischu­ng aus.

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