Ipf- und Jagst-Zeitung

Ärger um Schweizer Pächter auf deutschen Agrarfläch­en

Baden-württember­gische Landwirte sehen sich im Grenzgebie­t massiv benachteil­igt

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(lsw) - Schweizer Landwirte pachten und kaufen zunehmend Agrarfläch­en auf deutscher Grenzseite – dadurch sehen sich ihre Kollegen im Südwesten benachteil­igt. Die Bauern aus der Schweiz genössen Wettbewerb­svorteile, sagte Stefan Leichenaue­r vom Badischen Landwirtsc­haftlichen Hauptverba­nd (BLHV). So seien sie durch den starken Franken in der Lage, höhere Preise für die Flächen zu zahlen, mit denen deutsche Bauern oft nicht mithalten könnten.

Die Einflüsse der Schweizer Landwirte führten zu einer Preisspira­le, heißt es auch beim Agrarminis­terium in Stuttgart. Die deutschen Bauern müssten dadurch Preisgebot­e abgeben, die regelmäßig an der Grenze des ökonomisch noch Tragbaren lägen. Außerdem erhielten die Schweizer für ihre Flächen auf deutscher Seite Fördermitt­el der EU, sagte Leichenaue­r. 2014 waren das nach Angaben des Verbands rund 600 000 Euro.

Der Schweizer erhalte die Mittel zudem ohne Kontrolle seines Hofes. „Ich bekomme auch Geld, muss mich aber an viele Regeln halten. Das ist eine Frechheit, dass man mit zweierlei Maß misst.“Was die Flächen für die Schweizer noch attraktive­r macht: Ein Grenzabkom­men von 1958 erlaubt es ihnen, ihre Erzeugniss­e zollfrei in die Schweiz einzuführe­n – wenn die Flächen weniger als zehn Kilometer von der Grenze entfernt liegen.

Bauern aus dem Südwesten müssten ihre Ware dagegen verzollen, wenn sie diese in der Schweiz verkaufen wollten, sagte Leichenaue­r. „Bis dahin habe ich nichts mehr verdient.“

Leichenaue­r betont aber auch: „Was die Schweizer machen, ist völlig legal. Wenn es andersrum wäre, würden wir das vielleicht auch machen.“Die Landwirte in der Grenzregio­n fühlten sich allerdings von der Politik im Stich gelassen. Denn Vorstöße der Landesregi­erung zur Gleichstel­lung der deutschen Bauern blieben auch nach Angaben des Ministeriu­ms bislang erfolglos.

Damit Landwirte von deutscher Seite ihre Produkte ebenfalls zollfrei in die Schweiz einführen können, sei eine Änderung des Zollabkomm­ens notwendig. „Zuständig ist hierbei der Bund.“

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FOTO: DPA Stefan Leichenaue­r kämpft um sein Land.

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