Ärger um Schweizer Pächter auf deutschen Agrarflächen
Baden-württembergische Landwirte sehen sich im Grenzgebiet massiv benachteiligt
(lsw) - Schweizer Landwirte pachten und kaufen zunehmend Agrarflächen auf deutscher Grenzseite – dadurch sehen sich ihre Kollegen im Südwesten benachteiligt. Die Bauern aus der Schweiz genössen Wettbewerbsvorteile, sagte Stefan Leichenauer vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV). So seien sie durch den starken Franken in der Lage, höhere Preise für die Flächen zu zahlen, mit denen deutsche Bauern oft nicht mithalten könnten.
Die Einflüsse der Schweizer Landwirte führten zu einer Preisspirale, heißt es auch beim Agrarministerium in Stuttgart. Die deutschen Bauern müssten dadurch Preisgebote abgeben, die regelmäßig an der Grenze des ökonomisch noch Tragbaren lägen. Außerdem erhielten die Schweizer für ihre Flächen auf deutscher Seite Fördermittel der EU, sagte Leichenauer. 2014 waren das nach Angaben des Verbands rund 600 000 Euro.
Der Schweizer erhalte die Mittel zudem ohne Kontrolle seines Hofes. „Ich bekomme auch Geld, muss mich aber an viele Regeln halten. Das ist eine Frechheit, dass man mit zweierlei Maß misst.“Was die Flächen für die Schweizer noch attraktiver macht: Ein Grenzabkommen von 1958 erlaubt es ihnen, ihre Erzeugnisse zollfrei in die Schweiz einzuführen – wenn die Flächen weniger als zehn Kilometer von der Grenze entfernt liegen.
Bauern aus dem Südwesten müssten ihre Ware dagegen verzollen, wenn sie diese in der Schweiz verkaufen wollten, sagte Leichenauer. „Bis dahin habe ich nichts mehr verdient.“
Leichenauer betont aber auch: „Was die Schweizer machen, ist völlig legal. Wenn es andersrum wäre, würden wir das vielleicht auch machen.“Die Landwirte in der Grenzregion fühlten sich allerdings von der Politik im Stich gelassen. Denn Vorstöße der Landesregierung zur Gleichstellung der deutschen Bauern blieben auch nach Angaben des Ministeriums bislang erfolglos.
Damit Landwirte von deutscher Seite ihre Produkte ebenfalls zollfrei in die Schweiz einführen können, sei eine Änderung des Zollabkommens notwendig. „Zuständig ist hierbei der Bund.“