Freispruch vor dem Landgericht
Einem Unterallgäuer wurde vorgeworfen, einen anderen Mann angefahren zu haben.
Unterallgäu Vor gut einem Jahr ist ein Unterallgäuer vom Amtsgericht Memmingen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden: Ihm war vorgeworfen worden, einen Fußgänger mit dem Auto angefahren und später den Polizeinotruf missbraucht zu haben. Nun landete der Fall als Berufungsverfahren vor dem Landgericht Memmingen – und das entschied deutlich anders: In Bezug auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sprach das Landgericht den Rentner frei, erklärt Gerichtssprecher Jürgen Brinkmann. Für den Missbrauch von Notrufen sei der Unterallgäuer zu 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Laut Brinkmann ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Den beiden Prozessen vorangegangen war ein Vorfall im August 2020: Ein jüngerer Mann, offenbar der Bruder der ehemaligen Mieterin des Rentners, und der spätere Angeklagte waren wohl in Streit geraten. Der Jüngere gab später bei der Polizei an, seiner Schwester beim Auszug geholfen zu haben, dabei sei er von deren ehemaligem Vermieter verfolgt worden.
Es sei zu einer Diskussion auf offener Straße gekommen, der Rentner habe im Zuge dessen den jungen Mann mit dem Auto angefahren, so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Im ersten Verfahren
vor dem Amtsgericht Memmingen bestritt der Rentner das und sagte: „Der Vorfall hat so nicht stattgefunden.“Er habe den jungen Mann nicht angefahren und ihm nicht den Weg versperrt. Er kenne ihn auch nicht. Nur das Auto habe er mehrfach in seinem Hof stehen sehen. Den Vorfall auf der Straße erklärte der Rentner damals wie folgt: Er habe zur Apotheke fahren wollen. Der junge Mann habe die Fahrbahn blockiert und sich als Polizist ausgegeben.
Eine Anwohnerin hatte nur von einem „Mordspalaver“auf der Straße mitbekommen, konnte jedoch keine Details dazu nennen: Ob der Ältere den Jüngeren mit dem Auto angefahren hatte, habe sie nicht beobachten können, sagte sie damals vor dem Amtsgericht.
Während der Angeklagte vor einem Jahr vom Amtsgericht Memmingen dafür verurteilt worden war, sah das Landgericht in der aktuellen Berufungsverhandlung die Vorwürfe gegen den Mann nicht als erwiesen an und sprach ihn nun in diesem Anklagepunkt frei. Verurteilt wurde er nur für den Missbrauch von Notrufen im Mai vergangenen Jahres: Da hatte er laut Anklage mehrmals hintereinander den Polizeinotruf gewählt. Diesen Vorwurf hatte er bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht eingeräumt und sich entschuldigt. Er habe den Notruf aber nicht missbrauchen wollen. (mz, home)