Gekündigter Lehrer wehrt sich gegen Vorwürfe
Streit Die Musikschule Dreiklang trennte sich im vergangenen Jahr von zwei Lehrkräften. Als Grund wurde Differenzen bezüglich der Corona-Regeln genannt
Landkreis Neu Ulm Zwei Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang haben im vergangenen Jahr ihren Job verloren. Das kam heraus, als sich ein Vöhringer Stadtrat über hohe Anwaltskosten in der Jahresrechnung der Musikschule gewundert hatte. Die Schule stellt ihre Finanzen jedes Jahr den Stadt- und Gemeinderäten von Vöhringen, Bellenberg und Illertissen vor, weil die Kommunen den Musikunterricht mitfinanzieren. Gehen mussten die zwei langjährigen Angestellten der Schule, weil sie sich nicht an die Corona-Regeln gehalten hatten, so die Begründung.
Einer dieser gekündigten Lehrkräfte ist Bernd Schubert. Dass er Corona-Regeln missachtet haben soll, bestreitet er vehement. Im Gegenteil: Er nehme die Pandemie sehr Ernst. „Ich bin ja nicht mehr der Jüngste, da will ich mich doch auch selbst schützen“, sagt der bald 62-Jährige. Er habe zum Teil – und natürlich in Absprache mit seinen Schülern und Eltern – noch online unterrichtet, als Präsenzunterricht sogar gestattet gewesen wäre. „Dabei ist es mir natürlich auch lieber, persönlich zu unterrichten“, so der Trompetenlehrer, der mehr als 30 Jahre bei der Musikschule Dreiklang tätig war. Existenzbedrohend sei die Kündigung, die er nur wenige Tage vor Weihnachten bekommen hatte, für ihn zwar nicht gewesen, sagt Schubert. Doch sie habe ihn schwer getroffen, vor allem die Art und Weise, wie alles abgelaufen sei. Begründet war die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses konkret mit der Nichteinhaltung der Lüftungszeiten zwischen den Instrumentenstunden. Er soll die Fenster nicht lange genug offen gehalten haben. Schubert räumt ein: „Ich bin zwar nicht mit der Stoppuhr daneben gestanden.“Ordentlich gelüftet habe er jedoch immer, verspricht er. Dazu komme, dass zwischen der ersten Abmahnung und dem Kündigungsschreiben nur wenige Tage lagen – kaum Zeit also, darauf zu reagieren. Schubert ist davon überzeugt, dass die Musikschulleitung etwaige Probleme mit ihm im persönlichen Gespräch hätte klären können.
Der Trompetenlehrer wehrte sich dann auch juristisch gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das Gericht entschied, dass die Abmahnung nicht rechtens und somit gegenstandslos war. Die Kündigung musste von einer fristlosen in eine ordentliche umgewandelt werden. Seine Schüler hatten dem Lehrer nach dieser Angelegenheit die Treue gehalten und seien ihm an eine andere Schule gefolgt, berichtet Schubert noch.
Der Leiter der Musikschule Dreiklang, Christoph Erb, bezog zu dem Thema noch einmal schriftlich Stellung. „Letztendlich hat man sich auf eine einvernehmliche Beendigung beider Arbeitsverhältnisse geeinigt“, heißt es dort dazu. Außerdem stellt der Musikschulleiter klar, dass, auch wenn von Differenzen bezüglich der Auslegung zum Hygienekonzept die Rede war, zu keiner Zeit Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Dreiklang bestanden hat und dass das Hygienekonzept verantwortungsbewusst umgesetzt wurde und wird.