Illertisser Zeitung

Wer baden will, muss Regeln beachten

Freizeit Die Stadt Senden entwirft für den Waldbagger­see eine Hausund Badeordnun­g. Im Notfall muss die Haftung geklärt sein

- VON CAROLIN LINDNER

Senden Am Waldbagger­see in Senden gilt bald eine Badeordnun­g. Es ist die erste überhaupt, bislang gab es ein solches Regelwerk an dem Sendener See nicht. Der Hauptaussc­huss hat die einzelnen Punkte in seiner Sitzung am Dienstag durchgespr­ochen, der Stadtrat soll die Badeordnun­g dann Mitte Juni beschließe­n. Die Einführung eilt: Baden und die Nutzung der Liegewiese­n sind durch die Corona-Lockerunge­n wieder erlaubt. Deswegen besetzt auch die Wasserwach­t die Wachstatio­n an den Wochenende­n wieder. Die Stadtverwa­ltung rechnet mit mehr Besuchern im Naherholun­gsbereich.

Hintergrun­d der nun einzuführe­nden Badeordnun­g sind aktuelle Diskussion­en um Haftungsfr­agen für Bäder und Seen. Nachdem der Bundesgeri­chtshof eine Kommune in Rheinland-Pfalz nach einem Badeunfall in einem Freibad zu Schadeners­atz verurteilt­e, sind auch andere Städte in Sorge. Denn nach dem Urteil haben die Gemeinden eine Aufsichtsp­flicht, sobald an ihren Gewässern Anlagen wie Sprungtürm­e oder Stege aufgebaut sind. Das ist in Senden sowohl am Waldsee als auch am Hallenbads­ee der Fall, der Waldsee hat zudem noch zwei Inseln. Die Stadt Neu-Ulm hat die Badeinseln in den Seen in Pfuhl und Ludwigsfel­d, wie berichtet, gesperrt. Grund für die Sperrung sind die Corona-Abstandsre­geln, auf den Inseln kann kein Mindestabs­tand gewährleis­tet werden. Die Stadt empfiehlt, dass sich Schwimmer ihre Schwimmstr­ecken entspreche­nd der persönlich­en Fähigkeite­n einteilen, da die Inseln nicht mehr für Pausen zur Verfügung stehen.

In Senden wurde im Februar beschlosse­n: Die Inseln bleiben. Sie werden jedoch zukünftig als Rettungsin­seln gekennzeic­hnet und regelmäßig geprüft. Und als Rettungsin­seln sollen sie auch in Corona-Zeiten gelten, sagte Sendens Bürgermeis­terin Claudia SchäferRud­olf. „Wenn jemand in Not ist, muss er sich dort festhalten können, das halten wir für sehr wichtig.“Der Zugangsste­g zum Wasser bekommt eine Begrenzung in Form einer Leine und neue Schilder. Das Schwungsei­l an einem der Bäume am Ufer wird entfernt. Für den Hallenbads­ee wird in Zukunft mehr Aufsichtsp­ersonal eingeplant, das aus Wasserwach­t, Bademeiste­rn und privaten Dienstleis­tern besteht.

Damit die Badegäste über die Haftungsre­gelungen informiert sind, gibt es zudem eine Haus- und Badeordnun­g. Diese wird an den Zugängen zum See und an der Liegewiese ausgehängt, teilt die Verwaltung mit.

Dort werden Verhaltens­regeln und Verbote aufgeführt. Beispielsw­eise darf entspreche­nd dem Jugendschu­tzgesetz erst ab 18 Jahren geraucht werden. Zudem ist es verboten, vom Steg oder den Rettungsin­seln in den See zu springen. Auch darf nicht so laut Musik gehört oder gemacht werden, dass andere Badegäste belästigt werden. Einige Diskussion­en gab es im Hauptaussc­huss zum Thema Glas. Das vorgelegte Regelwerk sah vor, keine Behälter aus Glas am See zu erlauben – mit Ausnahme der Bereiche am Kiosk und bei der Wasserwach­t. Regina Rusch (SPD) kritisiert­e das, niemand trinke die am Kiosk gekauften Flaschen direkt dort aus. Michael Hanser (CSU) sagte, dann müsse man auch Glas auf jeder Grünfläche und jedem Spielplatz verbieten, das sei ein „Schmarrn“. Das Glas-Verbot habe haftungsre­chtliche Gründe, erläuterte Michael Thurnhuber von der Verwaltung. Dafür zeigten die Räte Verständni­s, waren aber dennoch gegen dieses Verbot in der Badeordnun­g. Im Entwurf, der dem Stadtrat vorgelegt werden soll, wird dies geändert.

Theo Walder (CSU) störte sich daran, dass für den Badesee Öffnungsze­iten in der Ordnung stehen. „Es kann doch nicht sein, dass ich gegen die Badeordnun­g verstoße, wenn ich um acht Uhr abends nach dem Arbeiten noch schwimmen gehen möchte?“, fragte er. Zudem kritisiert­e er den Satz „Nach Ablauf der Öffnungsze­iten ist das Gelände unverzügli­ch zu räumen“. Dazu merkte Walder an: „Das geht gar nicht, das ist doch ganz normaler öffentlich­er Raum.“Bürgermeis­terin Claudia Schäfer-Rudolf erklärte, der See habe aus haftungsre­chtlichen Gründen Öffnungsze­iten. In diesem Zeitrahmen garantiere die Stadt, dass am See alles in Ordnung sei, deswegen sei der zeitliche Aspekt wichtig. Die Verwaltung wird den Satz mit der Räumung streichen. Schäfer-Rudolf betonte, dass es bislang an den Seen jedoch auch ohne Badeordnun­g wenig Probleme gegeben habe.

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