Frau fährt mit 2,3 Promille nach Hause
Nach Alkoholfahrt muss sie nun zahlen
Spurenbegleitstoffanalyse – hinter diesem komplizierten Wort steht ein biochemisches Verfahren zur Analyse verschiedener Stoffe im Blut, wie beispielsweise der Begleitalkohole Methanol oder Propanol. Dieses Verfahren wurde nun zu einem wichtigen Puzzleteil in einem Prozess am Neu-Ulmer Amtsgericht.
Der angeklagten Pflegehilfskraft wurde vorgeworfen, nach einer Grillparty im August vergangenen Jahres betrunken nach Hause gefahren zu sein. Der Gastgeber der Feier war der Freund ihrer damals noch 16-jährigen Tochter. Das Mädchen und ihre Mutter waren während der Feier in einen Streit geraten. Der Grund: Die Angeklagte hatte ihrem Kind vorgeworfen, heimlich Alkohol getrunken zu haben. Daraufhin war die Frau nach Hause gefahren – wütend und selbst sichtlich angetrunken.
Der Gastgeber hatte den Zustand seiner Schwiegermutter in spe bemerkt und die Polizei gerufen. Laut ihrem Bericht seien die Beamten gegen Mitternacht bei der Frau eingetroffen. Und an diesem Punkt gingen die Aussagen auseinander: Die Angeklagte gab an, in der Zeit von 24 bis 0.30 Uhr eine komplette Flasche Rosé und fünf bis sieben Gläser Whiskey-Cola getrunken zu haben. Dagegen berichteten die Polizisten, dass sie zehn Minuten nach ihrem Eintreffen einen Bluttest bei der Frau machten. Der ergab einen Wert von 2,3 Promille. An dieser Stelle kam die Spurenbegleitstoffanalyse ins Spiel. Nach den Ergebnissen der Analyse befanden sich weder Bestandteile des Weins noch des Whiskeys im Blut der Angeklagten. Stattdessen: eine große Menge des Begleitalkohols Methanol. Ein Hinweis darauf, dass die Frau alkoholkrank ist. „Ich bin keine Alkoholikerin“, sagte sie an Richter Thomas Mayer gewandt. „Das muss ich auch nicht feststellen“, antwortete dieser. Äußerst selten wird diese Blutanalyse, die das Institut für Rechtsmedizin in München macht, vor Gericht relevant, nur rund einmal im Jahr, wie Mayer berichtete. Denn die getestete Person muss für die Kosten – rund 600 Euro – selbst aufkommen. Er verurteilte die Frau wegen Trunkenheit am Steuer letztlich zu 80 Tagessätzen je 30 Euro, also insgesamt 2400 Euro.