Bauantrag auf Eis: Lidl klagt
Discounter will im Norden Sendens neu bauen
Der Discounter Lidl hat eine Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Sie richtet sich gegen das Landratsamt NeuUlm, das in diesem Falle als Vertreter des Freistaats fungiert. Der Grund: Lidl will seine Sendener Filiale an der Berliner Straße abreißen und an gleicher Stelle größer neu bauen. Diesen Antrag stellte der Discounter bereits im vergangenen Jahr. Mitte Juli hatten ihn die Stadträte auf dem Tisch. Mit knapper Mehrheit beschlossen sie damals, den Antrag zurückstellen zu lassen.
Das Landratsamt Neu-Ulm entscheidet darüber, ob ein Bauantrag zurückgestellt werden kann. Thomas Luther vom rechtlichen Bauamt erklärt, dass dafür gewisse Voraussetzungen vorliegen müssen. Das tun sie in diesem Fall: Senden ist dabei, den Bebauungsplan für das Gebiet zu überarbeiten und wolle dieses Verfahren nicht gefährden, so Luther. Ein Bauantrag kann maximal um zwölf Monate zurückgestellt werden, sagt Luther. Im Januar habe das Landratsamt dem Discounter den Bescheid zugestellt, dass der Antrag zurückgestellt wird. Danach bleibe einen Monat, um dagegen zu klagen. Und das hat der Discounter nun gemacht, wie das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigt. Lidl wollte auf Anfrage unserer Zeitung keine Angaben zu dem laufenden Verfahren machen.
Die Stadt Senden plant zukunftsweisende und einheitliche Regeln rund um den Flächennutzungsplan und das Einzelhandelskonzept. Die Zielsetzung ist laut Landratsamt dabei, den Wildwuchs des großflächigen Einzelhandels einzudämmen. Das sei der Knackpunkt für die Stadt Senden. Auch die Planer des Konzepts raten dazu, den Einzelhandel nicht unbegrenzt weiter auszubauen.
Der Bebauungsplan für das Gebiet befindet sich nach Angaben von Bürgermeister Bögge in einem Veränderungsprozess. Dieser dauere wohl noch eine Weile an, deswegen könne man aktuell nichts Neues sagen. In einer Sitzung zum Flächennutzungsplan haben die Stadträte angeregt, die Pläne für den Sendener Norden noch einmal zu überarbeiten.
Das Landratsamt ist nach wie vor der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Zurückstellung erfüllt sind. Man werde nun abwarten, wie Lidl seine Klage begründet und dann darauf reagieren, sagte Luther. Nach Angaben des Augsburger Verwaltungsgerichts wird der Fall – wenn sich die Beteiligten nicht vorher außergerichtlich einigen – frühestens im Sommer verhandelt.