Auf dem Dreifaltigkeitsberg wird es früher dunkel
Nach einer Beschwerde beim Regierungspräsidium wird sich die Stadt ans Naturschutzgesetz halten
- Die nächtliche Beleuchtung der Kirche auf dem Dreifaltigkeitsberg muss wohl in Zukunft eingeschränkt oder ganz ausgeschaltet werden. Beim Regierungspräsidium Freiburg ist eine Beschwerde gegen die Stadt Spaichingen eingegangen wegen eines Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz.
Der Paragraph 21 des Landesnaturschutzgesetzes ist eindeutig: Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich müssen vermieden werden. Vom 1. April bis 30. September dürfen die Fassaden baulicher Anlagen überhaupt nicht beleuchtet werden, vom 1. Oktober bis 31. März nur bis 22 Uhr und dann wieder ab 6 Uhr.
„Da gibt’s keine zweite Meinung“, so Stadtbaumeister Benedikt Schmid. Die Stadt muss sich an diese Vorgaben halten. Dazu kommt, dass der Dreifaltigkeitsberg am Rand des FFH-Gebiets „Großer Heuberg und Donautal“
und im Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Balgheim und Gosheim“liegt. Laut Gesetz sind Beleuchtungen in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Landschaftsbestandteilen nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde erlaubt.
Die Kosten für die Beleuchtung der Kirche auf dem Berg trage zu 100 Prozent die Stadt Spaichingen. Eine Zeitschaltvorrichtung für die Beleuchtung ist vorhanden.
Leo Grimm (FDP) meinte, dass, wenn die Fassadenbeleuchtung ausgeschaltet werden müsse, es auf dem Berg „zappenduster“sein werde, und regte an, ein oder zwei
Gehwegleuchten anzubringen. In der Diskussion im Gemeinderat wurde gesagt, dass auch die Honburg in Tuttlingen und die Burg Hohenzollern länger beleuchtet seien und ob es nicht möglich wäre, für das Spaichinger Wahrzeichen ebenfalls eventuelle Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. „Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus“, fand Stefan Villing (CDU).
Allerdings gilt auch in Tuttlingen für die Honburg schon seit September 2021 die Regelung des Landesnaturschutzgesetzes: „Eigentlich muss ab 22 Uhr dunkel sein“, so der Pressesprecher der Stadt Tuttlingen, Arno Specht, „– falls dies anders eingestellt sein sollte (was wir prüfen), wird es geändert“. Von April bis September dürfe die Burg überhaupt nicht beleuchtet werden. Einzige Ausnahme ist die Zeit des Honbergsommers, wenn die Honburg mit einer Ausnahmegenehmigung aus Gründen der Verkehrssicherung angestrahlt wird. „Nach dem Festival muss dann wieder bis September die Beleuchtung ausgeschaltet bleiben“, so Specht.
Isabell Kustermann (Freie Wähler) fand es „bemerkenswert, dass die Beschwerde anonym eingegangen ist - man kann auch dazu stehen“. Werner Reisbeck meinte, man solle es „auf eine Strafanzeige ankommen lassen“, was klaren Widerspruch von Alexander Efinger (Grüne) hervorrief: „Ich finde es sehr bedenklich, hier zum Verstoß gegen Gesetze aufzurufen.“
Zdenko Merkt (fraktionslos) kann an der ganzen Sache dagegen grundsätzlich kein Problem finden. Auch in früheren Jahren sei die Kirche nicht angestrahlt worden. „Mir reicht es, wenn man das Kreuz sieht.“