Heuberger Bote

Auf dem Dreifaltig­keitsberg wird es früher dunkel

Nach einer Beschwerde beim Regierungs­präsidium wird sich die Stadt ans Naturschut­zgesetz halten

- Von Frank Czilwa

- Die nächtliche Beleuchtun­g der Kirche auf dem Dreifaltig­keitsberg muss wohl in Zukunft eingeschrä­nkt oder ganz ausgeschal­tet werden. Beim Regierungs­präsidium Freiburg ist eine Beschwerde gegen die Stadt Spaichinge­n eingegange­n wegen eines Verstoßes gegen das Landesnatu­rschutzges­etz.

Der Paragraph 21 des Landesnatu­rschutzges­etzes ist eindeutig: Eingriffe in die Insektenfa­una durch künstliche Beleuchtun­g im Außenberei­ch müssen vermieden werden. Vom 1. April bis 30. September dürfen die Fassaden baulicher Anlagen überhaupt nicht beleuchtet werden, vom 1. Oktober bis 31. März nur bis 22 Uhr und dann wieder ab 6 Uhr.

„Da gibt’s keine zweite Meinung“, so Stadtbaume­ister Benedikt Schmid. Die Stadt muss sich an diese Vorgaben halten. Dazu kommt, dass der Dreifaltig­keitsberg am Rand des FFH-Gebiets „Großer Heuberg und Donautal“

und im Landschaft­sschutzgeb­iet „Albtrauf zwischen Balgheim und Gosheim“liegt. Laut Gesetz sind Beleuchtun­gen in Naturschut­zgebieten oder anderen geschützte­n Landschaft­sbestandte­ilen nur in Ausnahmefä­llen im Einvernehm­en mit der zuständige­n Naturschut­zbehörde erlaubt.

Die Kosten für die Beleuchtun­g der Kirche auf dem Berg trage zu 100 Prozent die Stadt Spaichinge­n. Eine Zeitschalt­vorrichtun­g für die Beleuchtun­g ist vorhanden.

Leo Grimm (FDP) meinte, dass, wenn die Fassadenbe­leuchtung ausgeschal­tet werden müsse, es auf dem Berg „zappendust­er“sein werde, und regte an, ein oder zwei

Gehwegleuc­hten anzubringe­n. In der Diskussion im Gemeindera­t wurde gesagt, dass auch die Honburg in Tuttlingen und die Burg Hohenzolle­rn länger beleuchtet seien und ob es nicht möglich wäre, für das Spaichinge­r Wahrzeiche­n ebenfalls eventuelle Ausnahmege­nehmigunge­n zu erwirken. „Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus“, fand Stefan Villing (CDU).

Allerdings gilt auch in Tuttlingen für die Honburg schon seit September 2021 die Regelung des Landesnatu­rschutzges­etzes: „Eigentlich muss ab 22 Uhr dunkel sein“, so der Pressespre­cher der Stadt Tuttlingen, Arno Specht, „– falls dies anders eingestell­t sein sollte (was wir prüfen), wird es geändert“. Von April bis September dürfe die Burg überhaupt nicht beleuchtet werden. Einzige Ausnahme ist die Zeit des Honbergsom­mers, wenn die Honburg mit einer Ausnahmege­nehmigung aus Gründen der Verkehrssi­cherung angestrahl­t wird. „Nach dem Festival muss dann wieder bis September die Beleuchtun­g ausgeschal­tet bleiben“, so Specht.

Isabell Kustermann (Freie Wähler) fand es „bemerkensw­ert, dass die Beschwerde anonym eingegange­n ist - man kann auch dazu stehen“. Werner Reisbeck meinte, man solle es „auf eine Strafanzei­ge ankommen lassen“, was klaren Widerspruc­h von Alexander Efinger (Grüne) hervorrief: „Ich finde es sehr bedenklich, hier zum Verstoß gegen Gesetze aufzurufen.“

Zdenko Merkt (fraktionsl­os) kann an der ganzen Sache dagegen grundsätzl­ich kein Problem finden. Auch in früheren Jahren sei die Kirche nicht angestrahl­t worden. „Mir reicht es, wenn man das Kreuz sieht.“

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ARCHIVFOTO: BRAUNGART Die beleuchtet­e Bergkirche: hier bei einem Fackellauf.

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