Lucha besorgt über Corona-Anstieg
Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten soll weitere Ausbreitung des Corona-Virus stoppen
(dpa) - Steigende Infektionszahlen in mehreren Teilen Deutschlands bereiten Bundesund Landesregierung Sorgen. Die Zahlen stiegen vor allem in einigen Großstädten „sprunghaft“an, sagte ein Sprecher von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. „Das ist eine besorgniserregende Entwicklung“, so BadenWürttembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Im Land sind vor allem Stuttgart, Mannheim und der Kreis Esslingen betroffen. Dort gelten nun neue Einschränkungen etwa für private Feiern.
(dpa) - Bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands müssen sich Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen im Herbst auf erhebliche Schwierigkeiten gefasst machen. Die Länder beschlossen am Mittwoch mehrheitlich, dass solche Urlauber nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Das wurde am Mittwoch nach einer Schaltkonferenz der Staatskanzleichefs der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mitgeteilt.
Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thüringen teilten mit, sie wollten sich dem Beherbungsverbot nicht anschließen. Bayern dagegen will die Regeln umsetzen, in Baden-Württemberg gelten sie bereits seit Juli.
Bund und Länder bekräftigten aber im Kern eine Linie, die bereits Ende Juni vor den Sommerferien grundsätzlich beschlossen worden war. In der Besprechung sollte es angesichts teils unterschiedlicher Regelungen um einen einheitlicheren Rahmen für den Herbst gehen.
In dem Beschluss heißt es mit Blick auf die Tests: „Die Eindämmung des Infektionsgeschehens und die Testungen im Gesundheitswesen sowie Testungen zur Aufrechterhaltung des Bildungswesens und der inneren Sicherheit haben Priorität.“Insofern könnten solche „Freitestungen für Reisezwecke“nur gemacht werden, wenn die regionalen Kapazitäten dies zusätzlich zulassen. Generell gibt es auch keine Regelung dazu, dass die Krankenkassen Tests bei Inlandsreisen zahlen. Dies gilt derzeit nur für Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn ein Arzt entscheidet es anders.
Bremen, Berlin, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. Niedersachsen will demnach prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf an, „dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete
Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss“. Das Gesundheitsministerium in Erfurt erläuterte, de facto gebe es kein Einreiseverbot in Thüringen für Berlin.
In Bayern sollen die Beherbergungsregeln auch für Bezirke innerhalb Berlins gelten, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte. Dies soll auch dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt unter der kritischen 50-er Marke bleibt. Konkret müssen die Bezirke aber noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.“Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als „Risikogebiete“für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in „besonders betroffenen Gebieten“örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Im Südwesten erreichte der Kreis Esslingen diesen Wert am Mittwoch als erster landesweit. Dort gelten wie in Mühlacker und Mannheim bereits Einschränkungen für private Feiern. Diese verhängte am Mittwoch auch Stuttgart. Dort sind Feiern in privaten Räumen von Freitag an und für die kommenden zwei Wochen nur noch erlaubt, wenn weniger als 25 Menschen zusammenkommen.