Remondis darf Grünen Punkt nicht übernehmen
(dpa) - Die Fusion des Müllriesen Remondis mit dem Grünen Punkt bleibt verboten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. „Der Senat hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt“, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch. Die Beschwerde von Remondis habe keinen Erfolg gehabt.
Das Kartellamt hatte im vergangenen Jahr dem Lüner Müllkonzern Remondis verboten, das Kölner Unternehmen DSD – das Firmenkürzel steht für Duales System Deutschland – zu übernehmen, das die Markenrechte am Grünen Punkt hält. Grund war die Befürchtung, diese könnten damit eine zu marktbeherrschende Stellung einnehmen. Beide Unternehmen sind in ihren Bereichen die Marktführer. Das Bundeskartellamt hatte befürchtet, dass Remondis seine durch den Zukauf entstandene Marktmacht ausgenutzt hätte.
Remondis hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt. Wegen der CoronaKrise lief das Verfahren ohne mündliche Verhandlung ab. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung nun der Ansicht der Kartellbehörde recht. Obwohl der weitere Weg durch die Instanzen vom Gericht nicht zugelassen wurde, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig: Remondis könnte gegen diese Nichtzulassung vorgehen – und darüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden.