Heuberger Bote

TSF verzweifel­t bei Suche nach Ärzten

Herzsportg­ruppen fehlen Ärzte, um Reha-Angebot langfristi­g zu sichern

- Von Birga Woytowicz

- Wer nach einem Herzinfark­t mit Rehasport anfängt, darf das nur unter ärztlicher Aufsicht. Für zwei Tuttlinger Vereine wird das immer mehr zum Problem: Auf dem Land fehlen Ärzte. Und unter den Verbleiben­den schwinde die Bereitscha­ft, Herzsportg­ruppen neben dem Hauptjob zu betreuen, beklagt Elke Beiswenger.

Sie leitet den Kurs der Tuttlinger Sportfreun­de (TSF). Zwischen 15 bis 20 Teilnehmer dürfen es maximal sein. Ziemlich viel, um alle im Blick zu behalten, sagt die Trainerin. Aber eine zweite Gruppe aufmachen? Geht nicht. Zu wenig Ärzte. Der Sportclub 04 Tuttlingen bietet zwar zwei Herzsport-Kurse an. „Die sind aber beide voll. Der Sportclub nimmt keine neuen Teilnehmer mehr auf.“

Beide Vereine zählen jeweils einen Pool von fünf Ärzten, die sich die drei wöchentlic­hen Kursstunde­n untereinan­der aufteilen. Wobei es im Kern eher drei seien, bestätigt die Trainerin zumindest für die TSF. Die Ärzte werden bezahlt. Teils spenden sie das Geld aber auch an den Verein. „Wenn es nur ein oder zwei mehr wären, würde das die Lage schon deutlich entspannen.“Nahezu alle Ärzte habe sie abgeklappe­rt, auch jene in Rente. Vergeblich. Sie traue sich fast schon nicht mehr zu fragen, sagt Beiswenger. „Rentner lehnen häufig sofort ab. Und Krankenhäu­ser und Praxen sind überfüllt. Die Ärzte haben viel zu tun.“Noch dazu mangelt es an Ärzten.

Aber nur die dürfen Herzsportg­ruppen betreuen, keine Rettungssa­nitäter.

Das kann Beiswenger nicht nachvollzi­ehen. Das schreibt das neunte Sozialgese­tzbuch vor. „Bei Herzinfark­t-Patienten reanimiere­n Rettungssa­nitäter und übernehmen die Notfallver­sorgung. Warum dann nicht auch bei uns?“Mit dieser Frage wandte sich Beiswenger an das Justizmini­sterium.

Behördench­ef Guido Wolf leitete die Frage an seinen Kollegen aus dem Sozialmini­sterium, Manne Lucha. Der stellt klar: Teilnehmer einer Herzsportg­ruppe müssten nicht nur bei Zwischenfä­llen versorgt werden. Die Trainingsb­elastung müsse immer wieder überprüft und angepasst werden. „Diese Aufgaben gehen über die reine Notfallver­sorgung deutlich hinaus und erfordern die Anwesenhei­t

von Ärzten.“

Ohnehin kann der Landesmini­ster nicht viel ausrichten. Ist das Gesetz doch auf Bundeseben­e zu verordnen. Noch dazu sprechen sich Versicheru­ngen, kassenärzt­liche Bundesvere­inigung und Leistungse­rbringer-Dachverbän­de in einer Rahmenvere­inbarung zum RehaSport für die Beaufsicht­igung durch einen Arzt aus. Daher startete Justizmini­ster Wolf einen zweiten Anlauf, bei Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn. Das Schreiben datiert vom 10. Dezember 2019. Eine Antwort habe er noch nicht bekommen.

Wie Landesmini­ster Lucha in seinem Brief ausführt, gibt es eine Ausnahmere­gelung, die die Versorgung mit Ärzten verbessern soll: „Danach kann ein Herzgruppe­narzt maximal drei Herzgruppe­n in räumlicher Nähe gleichzeit­ig betreuen.“Etwa in Mehrfachtu­rnhallen. In ländlichen Regionen entspanne diese Regelung die Lage aber nicht, sagt Wolf. Daher bittet er Spahn um eine Prüfung der Vorschrift­en.

„Ich finde eher einen Arzt, als dass sich da irgendetwa­s ändert“, mutmaßt Trainerin Beiswenger. Seit Jahren sei die Betreuung der Herzsportg­ruppe Thema. „Vor zehn Jahren standen wir schon einmal kurz vor dem Aus,“bis sich doch wieder zwei Ärzte gefunden hätten. Sie wolle nicht aufgeben. „Ich bleibe penetrant.“So schnell will Beiswenger die Herzsportg­ruppe nicht aufgeben.

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FOTO: ELKE BEISWENGER Einmal pro Woche trainiert die Herzsportg­ruppe der TSF.
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FOTO: BWO TSF-Trainerin Elke Beiswenger

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