100 Jahre Frauenwahlrecht
(sz) - Seit 100 Jahren dürfen Frauen wählen. Doch das Frauenwahlrecht ist nicht einfach vom Himmel gefallen. „Daher sind Wahltage Feste der Demokratie“, so Lucia Faller, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Tuttlingen. Wie lang und beschwerlich der Weg bis zum politischen Stimmrecht für Frauen war, zeigt ein Vortrag am Donnerstag, 25. Oktober, um 17 Uhr, im Foyer des Tuttlinger Rathauses.
Die Referentin, Kerstin Wolff, Geschäftsführerin des Archivs der Deutschen Frauenbewegung in Kassel, beschreibt die vielen Hindernisse, Vorurteile und Verbote mit denen sich die Frauen auseinandersetzen mussten. Die herrschenden Politiker trugen nicht nur die unglaublichsten Einwände vor, sondern bemühten sich immer wieder, aktive Frauen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zum Schweigen zu bringen.
Wahlrecht seit 1918
Erst die Weimarer Republik brachte das Wahlrecht für Frauen. Im November 1918 verabschiedete der Rat der Volksbeauftragten das Gesetz. 1919 wählten Frauen zum ersten Mal in Deutschland die Nationalversammlung. Geschichte wird oft als Held-Heldinnengeschichte erzählt. Der jahrzehntelange Kampf für das Frauenwahlrecht ist nicht die Geschichte einer Heldin. „Dennoch werden an diesem Abend auch einzelne Namen genannt, um sie wieder ins Gedächtnis zu rufen“, so die Historikerin Kerstin Wolff.