Heuberger Bote

Glasfasera­usbau in Denkingen verzögert sich

Änderung der Förderungs­grundsätze des Landes macht einen Strich durch die bisherigen Rechnungen

- Von Herlinde Groß

(al) - Die in der Bevölkerun­g geweckten Erwartunge­n in Bezug auf den Glasfasera­usbau in Denkingen können vorerst nicht erfüllt werden. Da das Land seine Förderrich­tlinien geändert hat, kann der für 2018 vorgesehen­e Ausbau des Breitband-Internets im Ort ersteinmal nicht erfolgen. werden kann. Nun habe das badenwürtt­embergisch­e Innenminis­terium aber festgestel­lt, dass die Fördergrun­dsätze falsch gewesen seien und mit dem EU-Recht, das eine Förderschw­elle von 30 Mbits vorsieht, nicht übereinsti­mmen. Das heißt, dass die Gemeinde Denkingen keinen Förderantr­ag stellen kann. Die ganzen umfangreic­hen Vorarbeite­n und Planungen waren sozusagen „für die Katz“.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Unterverso­rgung gegeben ist, das heißt, wenn die vorhandene Bandbreite im Ausbaugebi­et unter 30 Mbit/s liegt. Der Gemeindera­t brachte sein Befremden über die Förderprax­is des Landes zum Ausdruck und fordert, dass das Land schnellstm­öglich die Versäumnis­se der Vergangenh­eit korrigiert und die Schwelle der Förderung auf mindestens 50 Mbits heraufsetz­t.

So beschloss das Gremium, dass der für 2018 geplante Glasfasera­usbau in diesem Jahr nicht durchgefüh­rt wird. Erst wenn eine Förderung seitens des Landes möglich wird, könne der Ausbau erfolgen. Derzeit wird davon ausgegange­n, dass dies 2019 der Fall sein wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Nachtragsh­aushalt aufzustell­en und die Mittel für den Glasfasera­usbau entspreche­nd umzuschich­ten.

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