Glasfaserausbau in Denkingen verzögert sich
Änderung der Förderungsgrundsätze des Landes macht einen Strich durch die bisherigen Rechnungen
(al) - Die in der Bevölkerung geweckten Erwartungen in Bezug auf den Glasfaserausbau in Denkingen können vorerst nicht erfüllt werden. Da das Land seine Förderrichtlinien geändert hat, kann der für 2018 vorgesehene Ausbau des Breitband-Internets im Ort ersteinmal nicht erfolgen. werden kann. Nun habe das badenwürttembergische Innenministerium aber festgestellt, dass die Fördergrundsätze falsch gewesen seien und mit dem EU-Recht, das eine Förderschwelle von 30 Mbits vorsieht, nicht übereinstimmen. Das heißt, dass die Gemeinde Denkingen keinen Förderantrag stellen kann. Die ganzen umfangreichen Vorarbeiten und Planungen waren sozusagen „für die Katz“.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Unterversorgung gegeben ist, das heißt, wenn die vorhandene Bandbreite im Ausbaugebiet unter 30 Mbit/s liegt. Der Gemeinderat brachte sein Befremden über die Förderpraxis des Landes zum Ausdruck und fordert, dass das Land schnellstmöglich die Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert und die Schwelle der Förderung auf mindestens 50 Mbits heraufsetzt.
So beschloss das Gremium, dass der für 2018 geplante Glasfaserausbau in diesem Jahr nicht durchgeführt wird. Erst wenn eine Förderung seitens des Landes möglich wird, könne der Ausbau erfolgen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dies 2019 der Fall sein wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Nachtragshaushalt aufzustellen und die Mittel für den Glasfaserausbau entsprechend umzuschichten.