Behörden tragen wohl keine Mitschuld an Jagst-Unglück
Staatsanwaltschaft Ellwangen ermittelt nach Vorwürfen von Naturschützern nicht in Richtung des Landratsamts
- Die Staatsanwaltschaft Ellwangen sieht im Falle des Chemie-Unglücks an der Jagst vorerst keinen Zusammenhang zu einer möglichen mangelhaften personellen Ausstattung der Gewerbeaufsicht. Das sagte der Erste Staatsanwalt und Pressesprecher Armin Burger am Freitag bei der Bilanzpressekonferenz der Behörde in Ellwangen. Damit widerspricht die Staatsanwaltschaft dem Landesnaturschutzverband (LNV). Dieser warf der Gewerbeaufsicht des Landratsamts vor, das Düngelager sei mangels Personal weder baurechtlich abgenommen noch geprüft worden.
Am 23. August 2015 geriet die Lobenhauser Mühle in Kirchberg an der Jagst (Landkreis Schwäbisch Hall) in Brand. Dort waren große Mengen an Kunstdünger gelagert, der Ammoniumnitrat enthielt. Das Löschwasser der Feuerwehr spülte die Chemikalie in die Jagst und bildete giftiges Ammoniak. 20 Tonnen Fische sind in einem der naturbelassensten Flüsse des Landes verendet. Naturschützer gaben der Gewerbeaufsicht des Landratsamts daraufhin die Mitschuld.
Der LNV hatte eine Studie des Umweltministeriums ins Feld geführt, die eine „schlechte personelle Ausstattung der Umweltverwaltung im Bundesländervergleich“belege. Insbesondere seit der Verwaltungsreform und der Eingliederung der Umweltverwaltung in die Landratsämter hätte sich diese demnach verschärft.
Doch diese Mitschuld sieht die Staatsanwaltschaft in Ellwangen nicht. „Die Ermittlungen dauern an, ob Becken zu klein oder nicht richtig abgedichtet waren“, so Burger am Freitag. „Aber ein gesondertes Verfahren gibt es deshalb nicht.“Auch die Vorwürfe gegen die Feuerwehr seien bekannt und würden bearbeitet, so Staatsanwalt Burger. „Doch es reicht nicht aus, als Anfangsverdacht zu sagen: ,Die Feuerwehr war vor Ort und hat bestimmt etwas falsch gemacht‘“.
Zwei aktuelle Verfahren laufen derzeit in der Causa noch. Ermittelt wird gegen einen 22-Jährigen. Dieser soll in der Nähe der Mühle Müll verbrannt und mit dem Funkenflug das Feuer ausgelöst haben. Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen den Mühlenbetreiber wegen fahrlässiger Gewässer- und Bodenverunreinigung. Sollten sich hieraus „Vorwürfe gegen andere Personen ergeben, würden neue Schritte eingeleitet“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Freyberger rechnet mit einem Abschluss der beiden Ermittlungsverfahren im Frühsommer. Viele Stellen, darunter Behörden, Versicherungen und Verwaltungsgerichte, hätten Interesse an einer Akteneinsicht. Es sei laut Freyberger „extrem“, wie viele Gesuche es derzeit gebe. Außerdem müssen Gutachten eingeholt und überprüft werden.