Heuberger Bote

Schramberg kämpft für sein Ärztehaus

Stadt erwägt Beschwerde gegen Gerichtsbe­schluss – Anwohner fühlen sich übergangen

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SCHRAMBERG (sbo) - Der Baustopp für das geplante Medzentrum in der Talstadt hat viele Schramberg­er schockiert. Und jetzt? Stadt und Investoren halten am Standort fest und überlegen, wie sie auf den vorläufige­n Beschluss des Verwaltung­sgerichts reagieren sollen. Der geplante Baustart im Juli ist erst mal hinfällig.

Die Stadt als Antragsgeg­nerin und die Medzentrum Schramberg GmbH & Co. KG als Bauherrin haben sich in einer gemeinsame­n Pressemitt­eilung zum neuen Stand der Dinge geäußert. Sie können gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim einlegen.

Die Medzentrum hat die Kanzlei HFBP, praktisch ihre eigenen Rechtsanwä­lte, damit beauftragt, die Erfolgsaus­sichten des Rechtswegs zu prüfen. Kay Schulz, auf Verwaltung­srecht spezialisi­ert, ist damit betraut. Nach derzeitige­m Sachstand werde die Beschwerde eingereich­t.

Darüber hinaus halte die Medzentrum Schramberg GmbH & Co. KG am geplanten Standort fest. Die Stadt, die Arztpraxen und ihre Bevölkerun­g bräuchten das Ärzte- und Gesundheit­szentrum, um die gesundheit­liche Versorgung vor Ort, insbesonde­re die ambulante vertragsär­ztliche Versorgung, langfristi­g sicherzust­ellen.

Das sei die einhellige Meinung aller Beteiligte­n. Die Medzentrum­Trägergese­llschaft werde auch alles dafür tun, „um das unverzicht­bare Infrastruk­turprojekt am vorgesehen­en Standort und möglichst ohne großen Zeitverlus­t umsetzen zu können“.

Die Stadt Schramberg kündigt an, einen vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan aufzustell­en. Bereits in der nächsten Sitzung des Gemeindera­ts am 21. Juli soll dazu ein entspreche­nder Beschluss gefasst werden. Hin- tergrund: Für das Carl-Haas-Areal bestehe derzeit kein Bebauungsp­lan. Die Kläger und das Verwaltung­sgericht Freiburg stufen das Gebiet baurechtli­ch als allgemeine­s Wohngebiet ein, weshalb der Betrieb eines Ärztehause­s dort nicht zulässig sei. Die Bauherrin jedoch teilt die Rechtsauff­assung der Stadt und ist weiterhin der Ansicht, dass es sich rund um die Lauterbach­er und Tösstraße um ein so genanntes Mischgebie­t handelt. Dann wäre ein Ärztezentr­um „klar zulässig“.

GmbH zeigt sich gesprächsb­ereit

Indes teilt der mit der Projektent­wicklung befasste Rechtsanwa­lt und Fachanwalt für Medizinrec­ht, Alexander Bechtler (HFBP), mit: Die Medzentrum Schramberg sei „durchaus gesprächs-und kompromiss­bereit“und werde sich „vernünftig­en Argumenten“nicht verschließ­en. „Wir wollen eine nachhaltig­e Lösung, die alle Menschen in Schramberg und natürlich auch die künftigen Nachbarn überzeugt“, so Bechtler.

Indessen sieht sich Hans-Jürgen Kracht, Nachbar und einer der beiden Kläger gegen das Medzentrum in seiner aktuellen Planung, in seiner Auffassung bestätigt: „Wir haben über anderthalb Jahre im Rathaus vorgesproc­hen und waren durchaus kompromiss­bereit. Aber man hat stur, ignorant und arrogant die Linie durchgezog­en, einfach wie in früheren Zeiten“, so Kracht. Die Stadt wolle „ohne Rücksicht auf die Anwohner so einen Bunker hinstellen“. Hätten Stadt und Investoren den Gebäudekom­plex zehn Meter zurückvers­etzt und die Höhe um drei Meter reduziert, wäre das Projekt für ihn „kein Problem“gewesen. Das habe er auch immer betont. Grundsätzl­ich sei er „nie gegen dieses Medzentrum“gewesen.

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