Mehr Geld für Trennungskinder
Neue Regelungen im August betreffen Unterhalt, Erbrecht und Mindestlohn
BERLIN (dpa) - Im August tritt eine Reihe neuer Gesetze, Regelungen und Verordnungen in Kraft. Eine Auswahl gesetzlicher Änderungen:
Unterhalt: Trennungskinder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt. In der neuen „Düsseldorfer Tabelle“des Düsseldorfer Oberlandesgerichts werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. Zuvor waren zweimal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr Geld.
KfW-Programm: Die Förderbank KfW ändert zum 1. August die Konditionen für das Programm „Energieeffizient Sanieren“(151/152). Unterstützt werden nach Angaben der staatlichen Förderbank ab dem Stichtag energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze. Außerdem wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhöht: Er steigt von 75 000 Euro auf 100 000 Euro.
EU-Erbrecht: Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Mit dem neuen Erbrecht wird auch ein neues Dokument eingeführt: das europäische Nachlasszeugnis. „Das Nachlasszeugnis ist vergleichbar mit dem in Deutschland bekannten Erb- schein“, erklärt Rechtsanwalt Hubertus Rohlfing aus Hamm. Es soll helfen, grenzüberschreitende Erbfälle leichter anzuerkennen.
Mindestlohn: Ab dem 1. August wird es für Arbeitgeber beim Mindestlohn leichter. So brauchen sie keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr zu machen, wenn der regelmäßige Lohn des Arbeitnehmers mehr als 2000 Euro brutto beträgt und das Nettogehalt für die jeweils letzten zwölf Monate ausgezahlt wurde. Seit 1. Januar 2015 entfallen die Aufzeichnungen bei einem Monatslohn von 2958 Euro brutto.
Bafög-Förderung: Studenten können ab August bereits dann Bafög bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium haben – bisher ging das nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahlen. Bisher hatten Studierende nach dem Bachelorabschluss und vor der Aufnahme des Masterstudiums häufig mit einer Finanzierungslücke zu kämpfen.