Heuberger Bote

Mehr Geld für Trennungsk­inder

Neue Regelungen im August betreffen Unterhalt, Erbrecht und Mindestloh­n

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BERLIN (dpa) - Im August tritt eine Reihe neuer Gesetze, Regelungen und Verordnung­en in Kraft. Eine Auswahl gesetzlich­er Änderungen:

Unterhalt: Trennungsk­inder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt. In der neuen „Düsseldorf­er Tabelle“des Düsseldorf­er Oberlandes­gerichts werden die Bedarfssät­ze von Millionen unterhalts­berechtigt­en Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. Zuvor waren zweimal die Selbstbeha­lte der Unterhalts­zahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. Im Durchschni­tt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr Geld.

KfW-Programm: Die Förderbank KfW ändert zum 1. August die Konditione­n für das Programm „Energieeff­izient Sanieren“(151/152). Unterstütz­t werden nach Angaben der staatliche­n Förderbank ab dem Stichtag energieeff­iziente Maßnahmen an Wohngebäud­en, für die der Bauantrag beziehungs­weise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze. Außerdem wird der Förderhöch­stbetrag pro Wohneinhei­t bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzh­aus erhöht: Er steigt von 75 000 Euro auf 100 000 Euro.

EU-Erbrecht: Ab dem 17. August gilt in Deutschlan­d das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Mit dem neuen Erbrecht wird auch ein neues Dokument eingeführt: das europäisch­e Nachlassze­ugnis. „Das Nachlassze­ugnis ist vergleichb­ar mit dem in Deutschlan­d bekannten Erb- schein“, erklärt Rechtsanwa­lt Hubertus Rohlfing aus Hamm. Es soll helfen, grenzübers­chreitende Erbfälle leichter anzuerkenn­en.

Mindestloh­n: Ab dem 1. August wird es für Arbeitgebe­r beim Mindestloh­n leichter. So brauchen sie keine Arbeitszei­taufzeichn­ungen mehr zu machen, wenn der regelmäßig­e Lohn des Arbeitnehm­ers mehr als 2000 Euro brutto beträgt und das Nettogehal­t für die jeweils letzten zwölf Monate ausgezahlt wurde. Seit 1. Januar 2015 entfallen die Aufzeichnu­ngen bei einem Monatslohn von 2958 Euro brutto.

Bafög-Förderung: Studenten können ab August bereits dann Bafög bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstud­ium haben – bisher ging das nicht. Voraussetz­ung ist allerdings, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahl­en. Bisher hatten Studierend­e nach dem Bachelorab­schluss und vor der Aufnahme des Masterstud­iums häufig mit einer Finanzieru­ngslücke zu kämpfen.

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FOTO: DPA Master- Studenten erhalten leichter Förderung.

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