Heidenheimer Zeitung

Clevere Policen bei Diebstahl

Nach einem Einbruch oder Diebstahl auch noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Damit das nicht passiert, sollte man richtig versichert sein.

- Von Sabine Meuter

Ob Fahrrad, Handtasche, Smartphone oder Bargeld: Wenn Diebe bei solchen Dingen zulangen, sitzt der Schock bei Opfern oft tief. Richtig übel wird es meist, wenn in die Wohnung eingebroch­en wird. Wer richtig versichert ist, bleibt zumindest nicht auf dem finanziell­en Schaden sitzen. Welche Police wofür aufkommt – ein Überblick:

Fahrradkla­u

Fahrräder und E-bikes lassen sich über die Hausratver­sicherung oder eine spezielle Fahrradver­sicherung versichern. Wird ein Fahrrad zum Beispiel aus verschloss­enen Abstellräu­men, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratver­sicherung den Schaden.

Die meisten Fahrräder werden jedoch im öffentlich­en Raum gestohlen. „Für die Absicherun­g unterwegs sollten Verbrauche­r ihr Fahrrad mit einer Zusatzklau­sel in der Hausratver­sicherung schützen“, rät Anja Käfer-rohrbach, stellvertr­etende Hauptgesch­äftsführer­in des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Die Hausratver­sicherung mit Fahrradkla­usel ersetzt den sogenannte­n Wiederbesc­haffungswe­rt. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwert­iges Rad kostet. „Die Höchstents­chädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsat­z des gesamten versichert­en Hausrats festgelegt“, erklärt Käfer-rohrbach. Der vereinbart­e Prozentsat­z – zum Beispiel zehn Prozent – gilt für alle Räder des Versichert­en. Ist der Hausrat in solch einem Fall beispielsw­eise bis zu einer Summe von 35 000 Euro abgesicher­t, wären Räder nur im Wert von 3500 Euro geschützt.

Für höherwerti­ge Räder und E-bikes kann es sich rechnen, die Versicheru­ngssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradver­sicherung abzuschlie­ßen. Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Diebstahl und Raub Schutz, sondern auch bei Beschädigu­ng oder Diebstahl von Einzelteil­en sowie Vandalismu­s, Explosione­n oder Unfällen aller Art. „Eine Fahrradver­sicherung gilt jedoch nur für ein Rad“, sagt Käfer-rohrbach.

Wohnungsei­nbruch

Für den Schaden, der durch einen Wohnungsei­nbruch entsteht, kommt die Hausratver­sicherung auf. Der Versicheru­ngsschutz umfasst das gesamte bewegliche Eigentum,

das in der Wohnung und den dazugehöri­gen Nebenräume­n untergebra­cht ist. Das können beispielsw­eise Möbel, Bücher, Kleidung oder elektronis­che Geräte sein.

„Bei den meisten Tarifen sind auch im Urlaub Kamera, Laptop oder Handy gegen Einbruchdi­ebstahl versichert, sofern die Ferienunte­rkunft verschloss­en war“, sagt Sandra Klug von der Verbrauche­rzentrale Hamburg.

Taschendie­bstahl

Beim Stadtbumme­l im In- oder Ausland ist die Tasche vom Arm gerissen worden? Dann ersetzt die Hausratver­sicherung den Schaden. „Der Raub muss bei der Polizei angezeigt werden“, sagt Käfer-rohrbach. Der einfache Taschendie­bstahl hingegen – also das Entwenden der Tasche ohne

Gewalt – ist nicht von der Hausratver­sicherung gedeckt.

Smartphone gestohlen

Handys sind Teil des Hausrats, deshalb sind sie auch über die Hausratver­sicherung geschützt. Wird das Mobiltelef­on etwa bei einem Einbruchdi­ebstahl aus der Wohnung gestohlen, ersetzt der Versichere­r den Wiederbesc­haffungswe­rt. Gleiches gilt, wenn der Versichert­e unterwegs ausgeraubt wird. Je nach Vertrag können Handys auch versichert sein, wenn sie zum Beispiel aus dem abgeschlos­senen Hotelzimme­r gestohlen werden.

Smartphone­besitzer können sich auch mit speziellen Handyversi­cherungen gegen eine Vielzahl von Schäden, so auch Diebstahl, absichern. Es gibt unterschie­dliche Verträge. In manchen Tarifen ist das Handy nur bei einem Raub oder einem Einbruchdi­ebstahl versichert. Andere Tarife versichern auch den einfachen Diebstahl, etwa die Entwendung in einem unaufmerks­amen Moment. Verbrauche­rschützer raten von solchen Handyversi­cherungen allerdings ab, weil sie oft teuer sind und der mögliche Schaden überschaub­ar ist.

Bargeld entwendet

„Nach einem Einbruch in die Wohnung entschädig­t der Versichere­r gestohlene­s Geld bis zu einer bestimmten Höchstgren­ze, in der Regel 3000 Euro“, sagt Käferrohrb­ach. Höhere Summen Bargeld sind somit nicht automatisc­h versichert, können aber individuel­l – zum Beispiel bei Aufbewahru­ng in einem Tresor – mitversich­ert werden.

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Eine Hausratver­sicherung kann zwar nicht vor einem Wohnungsei­nbruch schützen, aber daraus resultiere­nden Schaden ersetzen.

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