Heidenheimer Zeitung

Viele Kassen erhöhen Beiträge

Vor allem die Allgemeine­n Ortskranke­nkassen verlangen mehr Geld. Betroffene können Anbieter wechseln.

- Dieter Keller

Berlin. Für mehr als jeden vierten gesetzlich Krankenver­sicherten hat das neue Jahr mit einer unerfreuli­chen Nachricht begonnen: Ihre Krankenkas­se hat den Beitragssa­tz erhöht. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“trifft dies auf 19 der 97 gesetzlich­en Krankenver­sicherer zu. Darunter sind neun der elf Allgemeine­n Ortskranke­nkassen (AOK), weshalb viele Versichert­e betroffen sind. Gleichzeit­ig haben nur neun kleinere Betriebskr­ankenkasse­n (BKK) ihre Beiträge gesenkt.

Bundesweit gilt ein allgemeine­r Beitragssa­tz von 14,6 Prozent vom Gehalt. Dazu können die einzelnen Kassen je nach finanziell­en Bedürfniss­en einen Zusatzbeit­rag erheben. Den niedrigste­n hat seit Anfang 2022 die BMW BKK mit 0,3 Prozent, den höchsten die BKK24 mit 2,5 Prozent. Den Beitrag teilen sich je zur Hälfte der Versichert­e und der Arbeitgebe­r beziehungs­weise die gesetzlich­e Rentenvers­icherung.

Die mitglieder­starken Ersatzkass­en haben ihren Gesamtbeit­rag

unveränder­t gelassen: die Techniker Krankenkas­se bei 15.8 Prozent, Barmer und DAK bei 16,1 Prozent. Dagegen haben die AOK Baden-württember­g und die AOK Bayern jeweils um 0,2 Prozentpun­kte auf 15,9 Prozent erhöht, die AOK Nordost (Berlin und Brandenbur­g) um 0,2 Prozentpun­kte auf 16,3 Prozent. Die Chefin des Aok-bundesverb­ands, Carola Reimann, begründete dies gegenüber der „Welt am Sonntag“mit einem neuen Verteilung­sschlüssel für die Zuweisunge­n aus dem Gesundheit­sfonds, der massiv zu ihren Lasten gegangen sei.

Bundeszusc­huss erhöht

Eigentlich drohte 2022 eine deutlich stärkere Erhöhung: Der Schätzerkr­eis der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung rechnet mit Ausgaben von 284,2 Milliarden Euro bei Einnahmen von 256,7 Milliarden Euro. Die erhebliche Lücke konnte nur durch eine Erhöhung des Bundeszusc­husses großenteil­s geschlosse­n werden. Trotzdem gingen die Schätzer davon aus, dass der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag unveränder­t bei 1,3 Prozent liegt.

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeit­rag, haben die Mitglieder ein Sonderkünd­igungsrech­t: Sie können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer anderen wechseln, auch wenn sie erst seit weniger als zwölf Monaten Mitglied waren. Jetzt reicht also eine Kündigung bis Ende Januar aus, um ab April bei einer günstigere­n Kasse versichert zu sein. Seit einem Jahr muss nur noch der neuen Kasse mitgeteilt werden, dass man bei ihr versichert sein will. Diese übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter. Allerdings raten Verbrauche­rschützer, vor einem Wechsel die Leistungen zu vergleiche­n.

In den nächsten Jahren befürchten die Kassen weitere kräftige Kostenstei­gerungen. Sie dringen daher auf Entlastung­en. So sollten die Beiträge für Hartz-iv-empfänger vollständi­g aus Steuermitt­eln finanziert werden.

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