Strengere Regeln für Altenheime
Besuchern muss künftig ein Schnelltest angeboten werden. Beschäftigte sollen häufiger getestet werden.
Stuttgart. Mit einer erweiterten Testpflicht für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie einer Pflicht, Besucher und externe Dritte zu testen, verstärkt Badenwürttemberg den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Eine entsprechende Regelung solle ab Montag greifen, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, erklärte Lucha. Seit Mitte Dezember 2020 seien dem Landesgesundheitsamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2545 Sars-cov-2-infektionen übermittelt worden, darrunter auch 190 Todesfälle.
Die Regelung, dass Besucher und Externe Pflegeheime nur mit einem negativen Poc-antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt laut Lucha bestehen. Neu sei jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich sei, könnten für dringliche Bedarfe Tests aus der Notreserve des Landes beziehen.
Neu sei auch die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssten sich drei Mal anstatt zwei Mal pro Woche testen lassen. Dabei gebe es Ausnahmen, etwa für Notärzte.