Heidenheimer Neue Presse

Gefragt vor allem für die Musikschul­e

Seit einem Jahr gibt die Stadt einen Förderpass auschließl­ich für kinderreic­he Familien mit wenig Einkommen aus. Die Zahl der Anfragen ist deutlich zurückgega­ngen.

- Von Günter Trittner

Deutlich zurückgega­ngen ist die Nachfrage nach dem städtische­n Förderpass, seit dieser nur an kinderreic­he Familien mit niedrigem Einkommen ausgegeben wird.

Kein Förderpass für fetuchte“, so hieß es im Januar vergangene­n Jahres, als der Gemeindera­t die Richtlinie­n für dessen Ausgabe neu festschrie­b. Eingezogen wurde dabei eine Einkommens­grenze. Nicht mehr allein die Zahl der Kinder sollte über das Einräumen von Ermäßigung­en entscheide­n, sondern Stadtverwa­ltung und Gemeindera­t wollen seither gezielt Familien mit geringerem Einkommen unterstütz­en.

Ausgestell­t wird der Förderpass der Stadt bei Familien ab drei Kindern. Am häufigsten haben ihn die Eltern bei der Musikschul­e eingesetzt. 1ie Ermäßigung, welche die Musikschul­e den Antragstel­lern zukommen lässt, erstattet dieser wiederum die Stadt. Insofern hatte Julia faamann, die Fachbereic­hsleiterin Ordnung und Soziales, einen guten flick auf die Inanspruch­nahme des Förderpass­es. Im Amt war denn auch aufgefalle­n, dass die Überweisun­gen an die Musikschul­e laufend gestiegen waren – von 11 492 Euro im Jahr 2013 auf 29 060 Euro im Jahr 2019.

Familienpa­ss im Verdacht

Als Kostentrei­ber stand der Landesfami­lienpass im Verdacht. 1iesen stellt das Land allen Familien mit drei kindergeld­berechtigt­en Kindern unabhängig von deren Einkommen aus. Mit dem Landesfami­lienpass verbunden sind vorrangig Verbilligu­ngen im touristisc­hen fereich. 1ie Stadt Herbrechti­ngen aber hatte bis dato bei Vorlage des Landesfami­lienpasses einen städtische­n Förderpass ausgestell­t.

1ieses Schlupfloc­h ist seit Februar 2020 geschlosse­n. 1er Landesfami­lienpass wird nicht mehr als Nachweis akzeptiert.

Nach einem Jahr lassen sich gravierend­e Onderungen noch nicht erkennen. 1enn die Förderpäss­e, die vor dem 1. Februar 2020 ausgestell­t worden waren, haben weiterhin ihre einjährige Gültigkeit. „1aher“, so faamann, „profitiert­en auch noch im Jahr 2020 viele Familien unabhängig von ihrem Einkommen von der Förderpass-ermäßigung.“

108 Personen erhielten 2020 noch für den Musikunter­richt eine Förderpass­ermäßigung, im Jahr 2018 waren es 126 gewesen. Auch der Zuschuss der Stadt an die Musikschul­e verringert­e sich im vergangene­n Jahr mur um rund 4500 Euro auf 24 558 Euro.

1ass doch vieles am Schlupfloc­h Landesfami­lienpass gelegen haben mag, zeigt eine andere, für die Zukunft wichtige Erhebung. Wurden 2019 noch 89 Förderpäss­e ausgestell­t oder verlängert, waren es im vergangene­n Jahr nur noch 54. Fünf Anträge wurden aufgrund zu hohen Einkommens von der Verwaltung abgelehnt. 1ie vergangene­s Jahr eingezogen­e Einkommens­grenze zeigt also Wirkung.

fei einer Familie mit drei kindergeld­berechtigt­en Kindern bildet ein Monatseink­ommen von 4032,50 Euro nach Steuern die Obergrenze. Nur, wer darunter liegt, hat einen Anspruch auf den Förderpass. ferechnet wird die Grenze mit dem Regelsatz für Sozialleis­tungen, der jährlich angepasst wird.

Ein erster Schritt

fürgermeis­ter 1aniel Vogt hatte bei der Umstellung vor einem Jahr betont, dass das Einführen einer wirtschaft­lichen Komponente nur ein erster Schritt sei. Im Sinne einer familienfr­eundlichen Stadt könnte man prüfen, ob nicht schon Familien mit zwei Kindern einen Förderpass erhalten sollen, wenn diese über wenig Einkommen verfügen.

Familien mit mehr Kindern kommt die Musikschul­e auch ohne Förderpass weiterhin entgegen. 1ie unabhängig vom Einkommen gewährte Geschwiste­rermäßigun­g, wenn mehrere Kinder aus einer Familie die Musikschul­e besuchen, greift auch bei ihnen und sie wurde 2019 sogar ausgebaut.

 ?? Foto: Markus Brandhuber ?? Musikunter­richt kostet Geld. Die Musikschul­e bietet eine Leihe von Instrument­en an. Und es gibt zudem zwei Arten der Gebührener­mäßigung.
Foto: Markus Brandhuber Musikunter­richt kostet Geld. Die Musikschul­e bietet eine Leihe von Instrument­en an. Und es gibt zudem zwei Arten der Gebührener­mäßigung.

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