Weihnachtsbesuche werden zur Mathe-Aufgabe
So werden die zulässigen Familienmitglieder und Partner gezählt
Weihnachten wird in diesem Jahr ein ruhiges Fest: Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen haben sich die Maßnahmen noch einmal verschärft. Doch die Kontaktbeschränkungen sind ganz schön kompliziert. Die MOPO erklärt, wer sich mit wem an den Feiertagen treffen darf.
An den Tagen vom 24. bis 26. Dezember gilt in Hamburg sowie in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahmeregelung für die Kontaktbeschränkungen. Ein Hausstand darf – unabhängig davon, wie viele Personen diesem Hausstand angehören – vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis einladen. Kinder im Alter bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Ob die eingeladenen Personen aus einem oder mehreren Haushalten kommen, spielt dabei keine Rolle. Dafür ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend: Erlaubt sind laut Beschlusspapier „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige“. Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen gehören beispielsweise nicht zu Verwandten in gerader Linie.
Dabei ist immer von dem Hausstand auszugehen, der einlädt. Das führt zu erheblichen Unterschieden: So kann beispielsweise eine Familie, bestehend aus zwei Elternteilen und drei erwachsenen Kindern, die noch zu Hause leben, mit deren drei Partnern und noch einem Geschwisterteil der Eltern feiern und kommt so auf neun Personen über 14 Jahren.
Lädt ein Single-Haushalt ein, gelten im Prinzip die normalen Kontaktbeschränkungen von fünf Personen aus zwei Haushalten – bloß dass sich die Begrenzung auf zwei Haushalte aufhebt, solange alle eingeladenen Personen aus dem definierten engsten Familienkreis sind.