Todessprung im Freibad: Wer ist schuld?
Turm war trotz großen Andrangs nicht gesperrt. Bademeister wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Bad Wimpfen – Ein Mann springt vom Sprungturm, fällt aus 7,5 Metern Höhe ins Becken. Er schlägt allerdings nicht auf dem Wasser auf, sondern auf einem anderen Badegast. Der Getroffene stirbt. Doch wer trägt die Schuld am Tod des Familienvaters? Vor dem Amtsgericht Heilbronn müssen sich nun der Bademeister und der Pächter verantworten. Es ist der 4. Juli 2015, ein heißer Sommertag in Bad Wimpfen (Baden-Württemberg), das Schwimmbad ist voll. In dem Freibad gibt es einen Sprungturm, trotz des Andrangs ist dieser nicht gesperrt. Ein betagter Bademeister muss an diesem Tag allein für Sicherheit am Turm sorgen.
Ein Mann nimmt auf der 7,5-Meter-Plattform Anlauf – er will Kopf voraus ins Wasser springen. Doch er landet auf einem anderen Mann (35), der kurz zuvor von der 5-Meter-Plattform gesprungen ist und gerade auftaucht. Der 35Jährige erleidet schwere Hirnverletzungen, an denen er am Folgetag stirbt.
Nun stehen der Betreiber (55) und der 75-jährige Bademeister wegen fahrlässiger Tötung vor dem Heilbronner Amtsgericht. Sie sollen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Hat der Bademeister versagt? Hat der andere Springer, der sich beim Unfall schwer verletzt hat, nicht genug aufgepasst? Beim Prozess soll außerdem geklärt werden, ob zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nur eine der insgesamt vier Plattformen des Sprungturms geöffnet war.
Die Angeklagten wollen nach einer ersten Aussage schweigen. Als Nebenklägerin tritt die Witwe (37) des Toten auf, sie war zum Unfallzeitpunkt mit ihren beiden kleinen Kindern im Bad. Urteil folgt am 6. November.