Hamburger Morgenpost

Todessprun­g im Freibad: Wer ist schuld?

Turm war trotz großen Andrangs nicht gesperrt. Bademeiste­r wegen fahrlässig­er Tötung vor Gericht

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Bad Wimpfen – Ein Mann springt vom Sprungturm, fällt aus 7,5 Metern Höhe ins Becken. Er schlägt allerdings nicht auf dem Wasser auf, sondern auf einem anderen Badegast. Der Getroffene stirbt. Doch wer trägt die Schuld am Tod des Familienva­ters? Vor dem Amtsgerich­t Heilbronn müssen sich nun der Bademeiste­r und der Pächter verantwort­en. Es ist der 4. Juli 2015, ein heißer Sommertag in Bad Wimpfen (Baden-Württember­g), das Schwimmbad ist voll. In dem Freibad gibt es einen Sprungturm, trotz des Andrangs ist dieser nicht gesperrt. Ein betagter Bademeiste­r muss an diesem Tag allein für Sicherheit am Turm sorgen.

Ein Mann nimmt auf der 7,5-Meter-Plattform Anlauf – er will Kopf voraus ins Wasser springen. Doch er landet auf einem anderen Mann (35), der kurz zuvor von der 5-Meter-Plattform gesprungen ist und gerade auftaucht. Der 35Jährige erleidet schwere Hirnverlet­zungen, an denen er am Folgetag stirbt.

Nun stehen der Betreiber (55) und der 75-jährige Bademeiste­r wegen fahrlässig­er Tötung vor dem Heilbronne­r Amtsgerich­t. Sie sollen ihre Aufsichtsp­flicht vernachläs­sigt haben. Hat der Bademeiste­r versagt? Hat der andere Springer, der sich beim Unfall schwer verletzt hat, nicht genug aufgepasst? Beim Prozess soll außerdem geklärt werden, ob zum Unfallzeit­punkt tatsächlic­h nur eine der insgesamt vier Plattforme­n des Sprungturm­s geöffnet war.

Die Angeklagte­n wollen nach einer ersten Aussage schweigen. Als Nebenkläge­rin tritt die Witwe (37) des Toten auf, sie war zum Unfallzeit­punkt mit ihren beiden kleinen Kindern im Bad. Urteil folgt am 6. November.

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An diesem Sprungturm geschah das Unglück.

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