Rentner (72) blockiert Lebensretter
Lebensgefahr für Patienten, weil Heinz B. einen Krankenwagen zuparkte:
Den Einsatz von Blaulicht und Sirene empfand er als „reine Provokation eines jungen Mannes“: Weil er am Flughafen einen Rettungswagen eingeparkt hatte, muss sich Heinz B. (72) nun wegen Nötigung und Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Elbvorortler zeigt sich uneinsichtig, beschimpft gar den jungen Rettungssanitäter. Trotzdem stellt die Richterin ein mildes Urteil in Aussicht.
13. März 2015: Am Flughafen bricht ein Mann zusammen, Infarktverdacht, akute Lebensgefahr. Der Rettungswagen steht mit Blaulicht in einer Parklücke vor dem Terminal 2. „Ich blinkte, fuhr ein Stück raus, da kam von hinten ein schwarzer Pkw angerast und scherte vor mir ein“, erzählt der Rettungsassistent (27), Mitglied der Flughafen-Feuerwehr.
Der schwarze Wagen steht in zweiter Reihe, versperrt den Weg. Der junge Fahrer schaltet die Sirene ein. „Der Mann stieg aus und zeigte mir einen Vogel. Ich schaltete das Dauerhorn ein, da hielt er sich die Ohren zu, zeigte mir noch mal einen Vogel.“
Während ein Notarzt im Inneren des Rettungswagens um das Leben des Patienten kämpfte, habe der Fahrer des schwarzen Autos vor dem Terminal seine erwachsene Tochter verabschiedet, dann erst habe er Platz gemacht. Der Angeklagte, Silberhaar und blaues Jackett, ist empört über die Anklage: „Das ist sehr hochgejubelt worden.“Die Schilderungen des Sanitäters seien „absurd“.
Die Version des Nienstedteners: Er habe gedacht, der Rettungswagen habe keinen Einsatz gehabt, die Sirene habe er als „reine Provokation“empfunden. An das Blaulicht will er sich nicht erinnern, wohl aber an die verärgerten Gesten des Sanitäters: „Ich dachte, wie kann man nur so einen hitzigen jungen Mann so ein Fahrzeug fahren lassen. Das ist doch gefährlich!“
Der Fehler liege einzig bei dem Fahrer des Rettungswagens: „Hätte er umsichtig gehandelt, hätte er sehen können, dass er nur zurücksetzen
muss, dann wäre er rausgekommen.“Überhaupt, der Sanitäter: „Was ist das für ein Mensch, so was zu veranstalten? Das hat vielleicht mit der Kränkbarkeit des jungen Mannes zu tun.“
Ob er aus dem Verfahren etwas gelernt hat, fragt sein Verteidiger. Es könnte jetzt ein Wort des Bedauerns für den Patienten kommen. Heinz B. sagt: „Ich habe gemerkt, dass ich die Länge meines Wagens unterschätzt habe.“Überraschende Einschätzung von Amtsrichterin Türmer: „Ich halte Sie nicht für einen Menschen, der mutwillig einen Rettungswagen einparkt.“Mild bietet sie die Einstellung des Verfahrens gegen 1500 Euro an. Heinz B. („Das finde ich unangemessen!“) handelt sie auf 900 Euro runter. Die Staatsanwältin will „darüber nachdenken“. Urteil am 21. Juni. Der Patient im Rettungswagen hat überlebt.