Fall Staufen: Strafe verschärft
Gericht verhängt Sicherungsverwahrung
Freiburg Über einen Zeitraum von knapp einem Jahr reiste er immer wieder nach Deutschland, um einen Jungen sexuell zu missbrauchen. Jetzt ist gegen einen 35 Jahre alten Spanier im Staufener Missbrauchsfall nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Dienstag am Freiburger Landgericht. Der bloße Strafvollzug reiche nicht aus, um ihn sicher von weiteren Straftaten abzuhalten.
Der Mann war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden musste – und hatte nun Erfolg.
Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem Inund Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen.
Bei der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei zwar berücksichtigt worden, dass der Mann gestanden und auch an den Ermittlungen mitgewirkt habe, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem sei der Spanier nicht vorbestraft und beruflich erfolgreich gewesen. Doch es gebe auch eine Reihe von ungünstigen Faktoren, unter anderem Kontakte zu anderen pädophilen Kreisen im Darknet.