Ein Treppenlift kann das Leben verändern
Mit der Steighilfe lässt sich ein großes Problem älterer Menschen lösen. Doch auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter, warnen Verbraucherschützer. Wie man diese erkennt – und worauf man zudem achten muss
Stufen in der Wohnung können für gehbehinderte und alte Menschen zum unüberwindbaren Hindernis werden. Ein Treppenlift bietet sich als Lösung an – aber Achtung: Verbraucherschützer warnen vor manchen Stolperfallen beim Kauf. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es?
Die gute Nachricht ist: Für fast jede Treppe, egal wie schmal, steil oder gewunden sie ist, gibt es einen passenden Lift, wie das Bundesfamilienund Seniorenministerium berichtet. Allerdings sollte der Einbau gut geplant werden. Denn welcher Lift geeignet ist, hängt von den jeweiligen Wohnverhältnissen und den körperlichen Voraussetzungen des Nutzers ab.
Wo liegen die Probleme?
Die Verbraucherzentralen berichten von Kunden, die schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Firmen machten. „In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt etwa Matthias Bauer, Ableitungsleiter Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Wie kann ich mich davor schützen? Zunächst sollten sich die Kaufinteressenten an eine Wohnberatungsstelle wenden. „Das ist eine neutrale Stelle, die auch Hausbesuche macht und Ratschläge zum Treppenlift sowie zu kleinen Hilfsmitteln wie etwa einem Handlauf gibt“, erläutert Felizitas Bellendorf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Ziel ist immer, dass die Menschen so lange wie möglich zu Hause leben bleiben können“, betont die Pflegewissenschaftlerin. Adressen von Wohnberatungsstellen in ganz Deutschland listet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung unter www.wohnungsanpassung-bag.de auf. Die Experten raten, schon bei anfänglichen Schwierigkeiten beim Treppensteigen Rat zu suchen, um später nicht in Zeitnot zu geraten.
Was ist danach zu tun?
Eine sorgfältige Planung setzt voraus, dass ein Firmenvertreter nach Hause kommt. Aber: Niemand sollte gleich das erste Vertragsangebot unterschreiben, sondern mehrere Vergleichsangebote einholen. „Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck gesetzt oder finanziell über den Tisch gezogen fühlen“, warnen die Verbraucherschützer. „Ich halte es für absolut sinnvoll, jemanden aus der Familie oder Nachbarschaft mit dabei zu haben, wenn ein Firmenvertreter in der Wohnung ist und vielleicht gleich ein Angebot vorlegt“, sagt Abteilungsleiter Bauer. Andernfalls könne es zu Drucksituationen kommen, denen sich der einzelne nicht entziehen kann. Seine Empfehlung: Vergleichsangebote auch dann einholen, ein Vertreter behauptet, ohne sofortige Unterschrift könne der Preis nicht gehalten werden.
Was ist sonst noch wichtig?
Vor einer Bestellung sollten die Kunden auf eine exakte Konstruktionszeichnung für den Lift bestehen, rät Fachmann Bauer. Daran hapere es in den ihm bekannten Fällen meist. Außerdem sollten die Nutzer mit dem Lift zur Probe fahren, um sich etwa mit der Steuerung vertraut zu machen. „Man kann die Firma fragen, wo in der Nähe ein solcher Lift eingebaut ist, oder man geht zu
Verwandten oder Bekannten, die einen Lift haben“, so Bauer.
Wie teuer sind die Lifte?
Sitzlifte kosten weniger als Plattformlifte, die auch Menschen im Rollstuhl befördern. Außerdem hängt der Preis von Treppenlänge und – verlauf ab. Die Verbraucherzentralen veranschlagen die Kosten auf in der Regel etwa 3500 bis circa 15000 Euro – bei großen Unterschieden zwischen den Anbietern. Dazu kommen jährliche Wartungsund Servicekosten von 200 bis 300 Euro. Wichtig ist, an einen mögliwenn chen Geräteausfall zu denken. Dann sollte ein Notdienst erreichbar sein.
Gibt es neutrale Vergleiche? Weder die Stiftung Warentest noch Ökotest haben Treppenlift-Firmen bislang geprüft. Aus dem Jahr 2017 stammt eine Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, das aber nur fünf große Anbieter einbezieht (AS Seniorenprodukte, Lifta, Hiro Lift, Sanimed und Thyssenkrupp). Tipp: Weitere Firmen sind in Branchen-Verzeichnissen zu finden, etwa unter www.treppenliftmagazin.de oder www.treppenliftanbieterverzeichnis.de.
Worauf ist noch zu achten?
Es gibt unzählige Haushalte, in denen der Lift reibungslos funktioniert. Aber die Verbraucherzentralen registrieren auch viele Beschwerden. „Wir kennen beispielsweise Fälle, in denen der Lift beim Laufen heftig ruckelte, die Schienen buckelig waren, das Tempo während der Fahrt wechselte oder das Gerät höchst unangenehm roch. Betroffene sollten das keinesfalls akzeptieren und Rat bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt suchen, rät Bauer. Normalerweise können Verträge, die in der Wohnung des Verbrauchers geschlossen werden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ob dies jedoch auch für Treppenlifte gilt, ist juristisch umstritten. Manche Anbieter argumentieren, bei Treppenliften handele es sich um eine Einzelanfertigung, für das der Kunde kein Widerrufsrecht geltend machen könne. Die Verbraucherzentralen vertreten hingegen die Ansicht, der Treppenlift werde aus vorgefertigten Teilen zusammengesetzt, weshalb dem Kunden das Widerrufsrecht zustehe. Das sah das Landgericht Nürnberg-Fürth 2019 ebenso (AZ. 7 O 5463/18), ein höchstrichterliches Urteil aber steht aus.
Gibt es Zuschüsse oder Beihilfen? Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 können auf Antrag einen Zuschuss zum Treppenlift von bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse erhalten. Bedingung ist, dass der Lift die häusliche Pflege erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglicht. Wichtig: Mit dem Einbau sollte erst nach der Bewilligung begonnen werden, sonst bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen. Personen ohne Pflegegrad können einen Antrag auf Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit bei der staatlichen KfWBank stellen.