Ex Polizist schlachtet Mann: Lebenslänglich
Opfer wollte sich verspeisen lassen
Leipzig Nach einem bizarren Mordfall mit Kannibalismus-Hintergrund hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen früheren Polizisten in letzter Instanz wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Strafsenat hob die Entscheidung des Landgerichts Dresden auf, wonach der Mann acht Jahre und sieben Monate Gefängnis erhalten hatte.
„Der Angeklagte hat das Leben eines anderen Menschen der Befriedigung seines Geschlechtstriebs untergeordnet“, hieß es in der Urteilsbegründung. Schuldmindernde Umstände lägen nicht vor. Daran ändere auch der Todeswunsch des Opfers nichts. Es habe sich im vorliegenden Fall nicht um Tötung auf Verlangen gehandelt.
Rückblende: Zwei Männer lernen sich in einem Forum über Kannibalismus im Internet kennen. Ein 59-Jähriger aus Hannover will „geschlachtet“und verspeist werden – der andere, ein Polizeibeamter des Landeskriminalamtes (LKA), hat Schlachter-Fantasien zur Befriedigung seines Sexualtriebes. Sie treffen sich im November 2013 im Erzgebirge. Kurze Zeit später ist der Geschäftsmann tot, seine Leiche zerstückelt verscharrt – es fehlen nur seine Geschlechtsteile.
„Das Landgericht hat zu Unrecht davon abgesehen, den Mord mit einer lebenslangen Haftstrafe zu ahnden“, kritisierte der BGH-Richter. Der Täter habe sich nicht in einer außergewöhnlichen Notlage oder in einer notstandsähnlichen Bedrängnis befunden. Nur in solchen Fälle könne von einer lebenslangen Haftstrafe nach einem Mord abgesehen werden.