Gränzbote

Impfpflich­t-Entwürfe nehmen Gestalt an

Ampel-Abgeordnet­e präsentier­en Gesetzesvo­rschlag – Union legt eigenes Konzept vor

- Von Hajo Zenker

BERLIN - Nachdem das Bundesverf­assungsger­icht grünes Licht für eine pünktliche Umsetzung der Impfpflich­t für Mitarbeite­r in medizinisc­hen Einrichtun­gen und in der Pflege ab Mitte März gegeben hat, nimmt die Debatte um eine generelle Impfpflich­t wieder an Fahrt auf. Karlsruhe lehnte am Freitag Eilanträge gegen die einrichtun­gsbezogene Pflicht ab, weil die möglichen Nachteile eines Aussetzens der Regelung für besonders gefährdete Menschen schwerer wögen als die Nachteile, die ungeimpfte­n Beschäftig­ten drohten.

Für den Grünen Till Steffen gibt das Urteil dem von ihm mitinitiie­rten Gesetzentw­urf für eine Impfpflich­t für alle Erwachsene­n „Rückenwind“. Die Gruppe von Abgeordnet­en, zu denen etwa SPD-Fraktionsv­ize Dirk Wiese und die Liberale Marie-Agnes Strack-Zimmermann gehören, will, dass eine Impfpflich­t für alle ab 18 Jahren ab 1. Oktober gelten und bis Ende 2023 befristet werden soll. Wer dreimal geimpft oder zweimal geimpft und zudem genesen ist, solle dies einfach per Smartphone oder etwa in der Apotheke der Krankenkas­se übermittel­n. „Sie haben ihre Pflicht damit schon erledigt.“Alle anderen sollen bis 15. Mai von den Kassen über Corona und die Impfstoffe informiert werden. Wer trotzdem die Impfung verweigert, soll von den Kassen den Behörden gemeldet werden. Dann drohen Bußgelder. Die legen die Behörden vor

Ort fest. Steffen meint, dass es zunächst nicht mehr als 250 Euro sein werden, bei mehrfacher Verweigeru­ng aber erheblich mehr.

Die Krankenkas­sen halten allerdings wenig davon, so involviert zu werden. So lehnt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsc­hef des Verbandes der Innungskra­nkenkassen, die den Kassen „zugeschobe­ne Kontrollfu­nktion“ab.

Auch die Union hat jetzt ein eigenes Konzept vorgestell­t – für ein „Impfvorsor­gegesetz“. CDU und CSU sprechen sich für einen „gestuften Impfmechan­ismus“aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärft­er Pandemiela­ge und gefährlich­en Virusvaria­nten in Kraft setzen können – für bestimmte Altersgrup­pen, hier werden ab 60 beziehungs­weise ab 50 Jahren genannt, oder bestimmte Berufsgrup­pen, etwa in Schulen oder bei der Polizei. Schließlic­h, so Fraktionsv­ize Sepp Müller, „wissen wir nicht, was im Herbst wird“. Man müsse kurzfristi­g reagieren können.

Wann der Bundestag die Gesetzentw­ürfe behandelt, bleibt unklar. So ist der Entwurf einer Gruppe um den FDP-Gesundheit­spolitiker Andrew Ullmann, der zunächst eine Beratungsp­flicht und danach eine Impfpflich­t für alle ab 50 Jahren vorsehen soll, noch nicht fertig. Eine Kritik des Bundesverf­assungsger­ichts haben die Abgeordnet­en, die sich für eine Impfpflich­t ab 18 Jahren ausspreche­n, aber sofort aufgenomme­n: Über die Dauer des Genesenens­tatus solle in Zukunft wieder das Parlament und nicht das Robert-Koch-Institut entscheide­n.

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FOTO: BERND WEISSBROD/DPA Die Debatte um eine verpflicht­ende Immunisier­ung für erwachsene Bürger nimmt Fahrt auf.

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