Weniger Gäste bei Beerdigungen und Trauungen zulässig
KREIS TUTTLINGEN (pm) - CoronaMaßnahmen sind das Hauptthema gewesen, als am Dienstag die Bürgermeister im Landkreis Tuttlingen zu ihrer letzten Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg in diesem Jahr per Video-Konferenz virtuell zusammenkamen.
Da das Land bis zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine Spezialverordnung für sogenannte HotspotLandkreise auf den Weg gebracht hatte, konnte das Landratsamt bisher keine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Gemeinsam haben die Bürgermeister jedoch die Eckpunkte dieser Allgemeinverfügung besprochen und dabei die besonderen Wünsche der Gemeinden mit aufgenommen.
Hierbei gehe es, so die Pressemitteilung des Kreisverbandsvorsitzenden, Denkingens Bürgermeister Rudolf Wuhrer, um eine Maskenpflicht im Eingangsbereich von Schulen und Kindergärten sowie auf Friedhöfen. Weiter soll die Zahl der Teilnehmer bei Beerdigungen von 100 auf 50 Personen reduziert werden.
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis wird man auch bei standesamtlichen Trauungen wieder eine Reduzierung der Teilnehmer vornehmen. Die Bürgermeister haben sich auch darauf verständigt, den Verzicht auf Besuchen bei Jubilaren bis zum 31.März 2021 zu verlängern.
Im Rahmen dieser Sitzung erläuterte Kreiskämmerer Bernhard außerdem die Eckdaten des Kreishaushalts 2020 sowie die weitere Entwicklung der Kreisfinanzen.
Durch die zunehmende Digitalisierung der Schulen stellt sich immer mehr auch die Frage, wer hier die Administration übernehmen soll. Der Landkreis hat nun den Gemeinden angeboten, die Möglichkeit der Übernahme durch das Kreismedienzentrum zu prüfen. Hierzu werde nun der Bedarf der einzelnen Gemeinden abgefragt.
Einhellig hätten sich die Bürgermeister weiter dafür ausgesprochen, sich für das kommende Leader-Projekt zu bewerben. Hierzu soll in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Tuttlingen eine Konzeption für die Interessensbekundung erarbeitet werden. Leader ist ein Regionalentwicklungsprogramm der EU für den ländlichen Raum.