Bedingungen erfüllt: Kauf von Alno wirksam
PFULLENDORF (cs) - Erleichterung in Pfullendorf: Der Betrieb bei dem Küchenbauer Alno kann wieder aufgenommen werden. Der Kaufvertrag mit Riverrock ist wirksam. Wie Insolvenzverwalter Martin Hörmann mitteilte, seien alle Bedingungen des am 18. Dezember unterzeichneten Kaufvertrages zwischen der Alno AG und dem britischen Inverstor Riverrock erfüllt.
Erst kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember 2017, hatte Insolvenzverwalter Hörmann den Kaufvertrag mit dem britischen Finanzinvestor Riverrock unterschrieben. Der sah eine zügige Wiederaufnahme des am 24. November 2017 eingestellten Geschäftsbetriebs vor – unter bestimmten Bedingungen. Unter anderem musste eine bestimmte Zahl an Mitarbeitern die neuen Arbeitsverträge unterzeichnen – zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher.
Kurz nach dem Jahreswechsel hatte sich abgezeichnet, dass ausreichend viele Beschäftigte unterzeichnen. Am 2. Januar hatte Geschäftsführer Andreas Sandmann erklärt, dass die notwendige Personalstärke für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs erreicht sei und hatte die Funktionsfähigkeit der Bereiche und Abteilungen bestätigt. „Jetzt ist die Gewissheit da, nun kann es losgehen.“, sagte Sandmann. Die ersten neuen Alno-Küchen sollen noch im ersten Quartal ausgeliefert werden.
„Ich freue mich sehr, dass mit dem Closing nun unser Ziel erreicht ist, Alno eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagte Insolvenzverwalter Hörmann. Es herrsche eine beeindruckende Aufbruchstimmung. Zugleich dankte er dem Einsatz der verbliebenen Mitarbeiter, die in den vergangenen Monaten viel mitmachen mussten. „Ihnen gebührt hohe Achtung und unser aller Dank“, so Hörmann. Rückwirkend zum 1. Januar treten die Arbeitsverträge von 410 Mitarbeitern in Kraft. Zuletzt waren bei Alno 520 Menschen beschäftigt.