Geisinger Argumente haben die Richter nicht überzeugt
Verwaltungsgericht veröffentlicht Begründung für die Abweisung der Klage gegen die Schulschließung
GEISINGEN/FREIBURG - Keines der von der Stadt Geisingen vorgebrachten Argumente gegen die Schließung der Werkrealschule hat die drei Richter des Verwaltungsgerichts überzeugt, die vor sechs Wochen die Klage der Stadt abgewiesen haben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Das Verwaltungsgericht hatte die Aufhebung der Werkrealschule durch das Regierungspräsidium bestätigt.
Das Verwaltungsgericht sei der Argumentation der Stadt Geisingen nicht gefolgt, wonach das Staatliche Schulamt mit dafür verantwortlich gewesen sei, dass die Schule die geforderte Schülerzahlt von 16 in der Klasse fünf in den Schuljahren 2014/ 15 und 2015/16 nicht erreicht habe. Dies hatte zur so genannten auslaufenden Schließung der Schule geführt. Auch die These die hohen Flüchtlingszahlen und die Ansiedlung von Daimler in Immendingen werde die Schülerzahlen zügig signifikant ansteigen lassen, habe das Gericht nicht überzeugt, so Pressesprecher Klaus Döll.
In der Gerichtsverhandlung am 24. Mai hatten Bürgermeister Walter Hengstler und Anwalt Gerhard Werner den Standpunkt vertreten, dass das Schulamt den Schülerschwund in Geisingen mitverursacht hätten, weil es den Schulverbund zwischen Reischach-Realschule und der Schlossschule als Werkrealschule in Immendingen genehmigt habe, ohne die Situation in Geisingen angemessen zu berücksichtigen. Außerdem sei die Geisinger Schulleitung angewiesen worden, den Eltern eine Anmeldung in Immendingen zu empfehlen. In seiner Urteilsbegründung spielt das Verwaltungsgericht den Ball an die Stadt zurück.
Keine unzulässige Benachteiligung
Eine unzulässige Benachteiligung der Werkrealschule in Geisingen lasse sich nicht feststellen, zumal die Stadt Geisingen damals selber die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragt habe, was ein Auslaufen der Werkrealschule bedeutet hätte. Um zumindest den Standort in Immendingen zu sichern, habe die Schulverwaltung darauf hinweisen dürfen, dass es angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen näher liegen könnte, die Kinder in Immendingen anzumelden, so die Einschätzung des Gerichts. Und nicht zuletzt sei den Schülern in Geisingen auch ohne die Werkrealschule vor Ort ein Abschluss in zumutbarer Entfernung möglich – in Immendingen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Verwaltungsgericht keine Berufung zugelassen, aber die Stadt hat einen Monat Zeit, diese zu beantragen. Geisingens Bürgermeister Walter Hengstler war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Nach der Verhandlung in Freiburg hatte er unserer Zeitung gesagt, die Entscheidung müsse der Gemeinderat treffen. Die nächste Sitzung ist für Dienstag, 25. Juli, angesetzt.