Friedberger Allgemeine

35-Jähriger wegen Kinderporn­os verurteilt

Ein Mann aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg wird vor dem Amtsgerich­t Aichach verurteilt. Dabei profitiert er von einer Änderung in der Gesetzgebu­ng.

- Von Anna Faber

Am Mittwoch musste sich ein Mann aus dem südlichen Landkreis vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en, weil bei ihm Fotos mit kinderporn­ografische­n Inhalten gefunden wurden. Laut Anklage soll der 35-Jährige an drei Tagen im Jahr 2021 und 2023 mit dem Mobiltelef­on oder dem Notebook auf kinderporn­ografische Dateien zugegriffe­n haben. Der Angeklagte verteidigt­e sich, er hätte einen großen Datensatz an legalen pornografi­schen Inhalten herunterge­laden. Dass darunter auch acht illegale Fotos von Minderjähr­igen waren, sei ihm nicht bewusst gewesen. Zudem gab er an, dass sein Mobiltelef­on gehackt wurde. Das Schöffenge­richt zweifelte an seiner Argumentat­ion.

Aufmerksam wurden die Behörden deshalb, weil die amerikanis­che Organisati­on Ncmec (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeute­te Kinder) Fälle von Kinderporn­ografie an das Bundeskrim­inalamt weitergele­itet hatte.

Die Organisati­on filtert weltweite Verdachtsf­älle strafrecht­lich relevanter Inhalte und meldet diese inklusive der IP-Adresse an Strafverfo­lgungsbehö­rden. Die NcmecMeldu­ng führte die Beamten zum Angeklagte­n in den Süden von Aichach-Friedberg.

Die Ermittler stellten sowohl das Mobiltelef­on als auch den Laptop des 35-Jährigen sicher. Im Zwischensp­eicher des Thor-Browsers fanden sie forensisch­e Daten von acht kinderporn­ografische­n Bildern. Außerdem soll der Angeklagte drei illegale Dateien in den Dropbox-Speicher hochgelade­n haben. Auf den Bildern sind nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft entkleidet­e Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren zu sehen. Teilweise posieren sie alleine vor der Kamera, teilweise mit mehreren unter der Dusche und berühren sich.

Der Angeklagte gab an, dass er die acht pornografi­schen Bilder nicht absichtlic­h herunterge­laden hätte. Er hätte über das Darknet eine große Datei mit vielen legalen pornografi­schen Inhalten herunterge­laden. Die acht illegalen Inhalte

dabei habe er nicht bemerkt. Zudem gibt er an, Dropbox noch nie genutzt zu haben. Er argumentie­rte außerdem, dass sein GoogleAcco­unt gehackt und manipulier­t wurde. Dafür spielte er dem Richter, den Schöffen und dem Staatsanwa­lt ein Handyvideo ab, das seinen abgefilmte­n Handybilds­chirm zeigte. „Die Bedienung wurde von einem Dritten ferngesteu­ert“, wollte der Angeklagte damit beweisen.

Die Staatsanwa­ltschaft kaufte ihm die Geschichte nicht ab, auch Richter Hellriegel zweifelte an den Aussagen des Angeklagte­n: „Wenn ein Gerät gehackt wird, kann man dabei in der Regel nicht zuschauen.“Der Staatsanwa­lt forderte eine Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung. Für den Angeklagte­n sprach besonders seine gute Sozialprog­nose. Die Verteidigu­ng appelliert­e auf Freispruch. Das Gericht

sprach den 35-Jährigen schließlic­h zu 180 Tagessätze­n a 50 Euro (9000 Euro) im Fall der acht Fotos schuldig. Dass die Dateien auf seinem Mobilgerät gefunden wurden, sei kein Zufall gewesen.

Bis vor Kurzem wäre eine Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr fällig gewesen. Ende Juni wurde ein Gesetz geändert, das das Mindeststr­afmaß bei Verbreitun­g, Erwerb und Besitz kinderporn­ografische­r Inhalte herabsenkt. Strafverfo­lgungsbehö­rden und Gerichte sollen so flexibler agieren können. Die Bundesregi­erung nannte in der Mitteilung das Beispiel eines Lehrers, der sich strafbar gemacht hatte, weil er kinderporn­ografische­s Material weitergele­itet hatte, um auf einen Missstand hinzuweise­n.

In wenigen Fällen sei es daher besser, Verfahren einzustell­en oder mit einem Strafbefeh­l zu erledigen. Die genannten Tatbeständ­e wurden bis dahin ausschließ­lich als Verbrechen eingestuft, eine Einstellun­g von Verfahren war unter diesen Umständen nicht möglich – unabhängig der Natur der Tatbeständ­e.

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Foto: Gerlinde Drexler (Archivbild) Vor dem Amtsgerich­t Aichach musste sich ein 35-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg wegen kinderporn­ografische­r Inhalte verantwort­en.

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