Friedberger Allgemeine

Mann schlägt auf Passanten ein

Ein 32-Jähriger rastet an einem Dezemberab­end in Aichach aus. Er stand er schon mehrmals vor Gericht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach‰Friedberg Völlig ohne Grund schlug ein 32-Jähriger Ende Dezember in Aichach mit der Faust auf Passanten ein. Eine 18-Jährige brach sich dabei den kleinen Finger, ihr Vater hatte einen Riss im Ohrläppche­n. Der Angeklagte selbst konnte sich bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Aichach nicht mehr erinnern, hielt seinen Ausraster aber für möglich. Amtsrichte­r Axel Hellriegel berücksich­tigte in seinem Urteil wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g, dass eine psychische Erkrankung des 32-Jährigen eine Rolle gespielt haben könnte.

Als seine Tochter ihn anrief und sagte, er solle „schnell rauskommen“, dachte sich ein 46-jähriger Aichacher nichts Schlimmes. Er ging davon aus, dass die 18-Jährige, die gerade von der Arbeit heimkam, im Dunkeln Hilfe beim Einparken brauchte. Als der Aichacher die Tür öffnete, schlug ihm ein fremder Mann mit der Faust ins Gesicht. Dann packte der Mann ihn und warf ihn auf das Auto. Der 46-Jährige konnte sich an „mindestens zwei bis drei Schläge ins Gesicht“erinnern. Außerdem riss ihn der Fremde während des Gerangels so heftig am Ohr, dass es einriss. Der zwei Zentimeter lange Riss musste im Krankenhau­s genäht werden.

Begonnen hatte die Randale schon kurz vorher, als der Angeklagte einfach so einem Fußgänger mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Bei der Polizei sagte der aus: „Er kam mir entgegen und hat mir einfach aufs Auge geschlagen.“Er zog sich eine Platzwunde am Oberlid zu. Ein Aichacher hörte Lärm hinter sich und sah zwei Männer miteinande­r ringen. Als er zu schlichten versuchte, gelang dem Fußgänger die Flucht. Dafür ging der Angeklagte nun verbal auf ihn los. Der Aichacher zog sich in sein Auto zurück und der 32-Jährige schlug mit der Faust gegen die Fenstersch­eibe, die beim dritten Schlag zerbrach.

Das alles hatte die 18-Jährige mitbekomme­n, als sie gerade heimkam. Das Knallen habe sie so erschreckt, dass sie vor Angst den Schlüssel nicht ins Schloss der Haustüre bekam, sagte sie vor Gericht aus. Dann stand der Angeklagte auch schon vor ihr und beleidigte sie als Nutte. Als der 32-Jährige auf ihren Vater losging, der gerade die Tür öffnete, versuchte die 18-Jährige, ihm zu helfen. Dabei habe sie es „irgendwie geschafft, meinen kleinen Finger zu brechen“. Ihre Mutter, die vom Fenster aus alles beobachtet­e, rief die Polizei. Sie beschrieb den Angeklagte­n als sehr aggressiv: „Er guckte jeden voll Zorn an. Der kam ihm richtig aus den Augen raus.“

Der 32-Jährige selbst hatte keine konkrete Erinnerung an den Abend. Er wusste noch, dass er bei einem Freund gewesen war und sie ziemlich viel Alkohol getrunken hatten. Sein Mandant könne sich vorstellen, dass alles so gewesen ist, wie es die Staatsanwa­ltschaft ihm vorwirft, sagte sein Verteidige­r Werner Ruisinger. Dass der 32-Jährige mit dem Geständnis die Verantwort­ung übernommen habe, sei ein großer Schritt, betonte der Verteidige­r. Vor Gericht entschuldi­gte sich der Angeklagte bei der 18-Jährigen. Die Entschuldi­gung und das Geständnis wertete Pia Landau, die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, zugunsten des Angeklagte­n. Ebenso seine schwierige familiäre Situation, die ihn sehr belastet. Allerdings hat der 32-Jährige schon mehrere einschlägi­ge Vorstrafen und war im Vorjahr zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden. Landau hob die rohe Gewalt hervor, die er gegenüber völlig Unbeteilig­ten gezeigt habe. Sie plädierte für eine 14-monatige Haftstrafe. Verteidige­r Ruisinger sprach sich für sechs Monate Haft aus. Er wies auf die Erkrankung seines Mandanten hin, der unter paranoider Schizophre­nie leidet. Bei der

Kombinatio­n von Alkohol und der Krankheit bat er darum, eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit zu berücksich­tigen.

Amtsrichte­r Hellriegel war überzeugt, dass die Erkrankung des 32-Jährigen eine Rolle gespielt hatte. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass sich die Krankheit als Verfolgung­swahn oder dem Gefühl, angegriffe­n zu werden, äußere. Ein Gutachten darüber einzuholen, erschien dem Richter unverhältn­ismäßig. Er berücksich­tigte in seinem Urteil aber, dass eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit nicht ausgeschlo­ssen werden kann: „Ich habe einen ganz erhebliche­n Abschlag auf die Strafe gemacht.“

Strafversc­härfend wertete Hellriegel, dass der Angeklagte auf völlig unbeteilig­te Menschen losgegange­n war und er die zweite Chance, die er bei seiner letzten Verurteilu­ng erhalten habe, nicht genutzt hatte. Er verurteilt­e den 32-Jährigen wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g zu 14 Monaten Haft.

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