Ein Industriegelände, aber welcher Art?
Zum Artikel: „Was passiert mit dem Fujitsu-Gelände?“vom 11. Oktober:
Das Fujitsu-Gelände ist und wird vermutlich auch in Zukunft ein Industriegelände bleiben. Zusammenhängend? Das wage ich sehr zu bezweifeln. Woher soll denn ausgerechnet in Augsburg, einer in den letzten Jahren sehr gebeutelten Stadt, der Bedarf kommen?
Wieder einmal erwähnt wird das Ledvance-Gelände an der Berliner Allee und die dortigen „planungsrechtlichen Umstände“. In Augsburg wurde anscheinend der Bebauungsplan „innovationsgeschützt“und ist in etwa so veränderbar wie die Verfassung. Vielleicht erhofft sich die OB-Kandidatin Frau Weber aber von dem „hochwertigen“Gewerbe (was immer das auch bedeutet) auch eine Entlastung des Haushaltes durch sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen.
Das Gewerbe, egal wie wertig, muss aber zuerst einmal Gewinn erzielen, um überhaupt Steuern bezahlen zu können. Für einen entsprechenden Gewinn sind aber solvente Kunden erforderlich. In der einkommensschwächsten Großstadt Bayerns müssen viele Einwohner immer mehr für Wohnung ausgeben. Augsburg braucht dringend einen Flächenkatalog, in dem die Leerstände erfasst werden, sowie deren Entwicklungsmöglichkeit.
Im Grundgesetz steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Es steht dort nicht: Der Augsburger Bebauungsplan gilt ewig und ist nicht wandelbar. Gerhard Micheler, Augsburg