Wie groß darf ein „Wochenendhaus“sein?
Die Stadt überplant die Siedlung bei Haberskirch – ein mühsames Unterfangen
Haberskirch Bewohner der „Wochenendsiedlung“bei Haberskirch – die schon längst keine Wochenendsiedlung mehr ist – hatten sich von der Stadt ein höheres Maß baulicher Nutzung gewünscht. Gleichzeitig will der Stadtrat den lockeren Charakter des Quartiers erhalten. Nach einer Unterschriftensammlung und einer kleinen Bürgerversammlung wurde das Planungsbüro AKFU beauftragt, zu prüfen, was Status quo und was möglich ist. Das Unterfangen gestaltet sich allerdings mühsam wie in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses herauskam.
Es muss jedes der rund 80 Grundstücke einzeln betrachtet werden. Solche Maßnahmen dürfe der Stadtrat der Bauverwaltung nicht zu oft aufbürden, warnte Bürgermeister Roland Eichmann, SPD. Sonst bleibe dieser ohnehin gerade schlecht besetzten Abteilung kaum noch Zeit für die wichtige Aufgabe, neues Bauland zu schaffen.
Die Nutzung der rund 80 Grundstücke ist unterschiedlich, von Brachflächen über Gartenhütten bis zu veritablen Wohnhäusern. Einige Eigentümer wünschen sich mehr, als nach dem aktuellen Bebauungsplan möglich ist. Dieser hatte die Siedlung 1996 als Wohngebiet „legitimiert“, anders als etwa am Friedberger See, wo die Häuser nicht als ständige Wohnsitze genutzt werden dürfen.
Till Fischer vom Münchner Planungsbüro AKFU erläuterte nun, welche Maßnahmen er sich nach den Untersuchungen vorstellen kann. Schwierig macht die Situation vor allem, dass das Viertel sich in steiler Hanglage befindet. Hier gilt es laut dem Architekten genau auf die Höhenbezüge zu achten. Wichtige Änderungen sind, dass die maximale Grundfläche von 100 auf 120 Quadratmeter vergrößert wird. Überdachte Terrassen und Wintergärten sind in dieser Fläche inklusive, ein Punkt, den das Gremium bereits früher diskutiert hatte. Doch Wolfgang Rockelmann (Parteifreie Bürger) erläuterte augenzwinkernd: „Die Evolution einer Terrasse ist die zur überdachten Terrasse, von dort zum Wintergarten und dann zum Wohnzimmer.“ Ebenfalls diskutiert wurde die Anzahl der Geschosse. Es soll weiterhin maximal zwei Vollgeschosse geben. Wenn das Untergeschoss am Hang kein Vollgeschoss ist (und nur dann), sollen die Eigentümer die Möglichkeit haben, das Dachgeschoss per Kniestock als Vollgeschoss auszubauen. Dreistöckige Häuser hält der Architekt für zu massiv in dem Quartier. Der Stellplatzschlüssel wird erhöht.
Weiterhin soll aber eine Mindestgrundstücksgröße von 600 Quadratmetern gelten. Teilungen und Verdichtung sind dadurch nur auf sehr wenigen Parzellen möglich. Mit neun zu fünf Stimmen billigte der Planungsausschuss die Änderung des Bebauungsplans.