Verhängnisvolle Fotos
Ein Mann muss zahlen, weil er eine Frau nach einem Liebesabenteuer erpressen wollte
Es bleibt dabei: 4440 Euro muss ein 30-jähriger Angeklagter Strafe bezahlen, weil er nach einem Liebesabenteuer eine verheiratete Frau mit Bildern der Zweisamkeit erpressen wollte. Als der Mann jetzt in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht die Aussichtslosigkeit seines Widerspruchs gegen den Strafbefehl einsah, nahm er ihn zurück und versprach, zu zahlen.
Zwischen dem 30-jährigen Mann aus Syrien und der Geschädigten (beide sind verheiratet, allerdings nicht miteinander) war es im Juni 2018 zu „sexuellen Handlungen“gekommen, wie es in der Anklageschrift heißt. Dabei ließ der Angeklagte die Kamera mitlaufen. Der neuerdings in Leipzig lebende Mann wohnte damals in Augsburg. Als er sich später über die Frau ärgerte, habe er ihr gedroht, ihrem Mann Bilder zu schicken, wenn sie ihm nicht 3000 Euro bezahlen würde.
Soweit hatte es der Angeklagte bereits bei der Polizei ausgesagt, so räumte er es jetzt auch vor der Richterin ein. Die Frau hatte aber nicht bezahlt, sondern ihr Abenteuer ihrem Ehemann gebeichtet. Daraufhin gab es die Anzeige gegen den Angeklagten, die zum Strafbefehl wegen versuchter Erpressung führte. Weil ihm die 4440 Euro zu hoch erschienen, legte er Widerspruch ein. Er begründete ihn damit, dass alles anders gewesen sei und er die Frau eigentlich nicht kenne. In den Akten fand Richterin Ute Bernhard anderes vor: auch ein Bild des hintergangenen Ehemannes. Das hatte der Angeklagte der Frau geschickt, um ihr zu verdeutlichen, dass es ihm ernst sei. Jetzt, als er das Bild auf dem Richtertisch liegen sah, erinnerte sich der Angeklagte wieder.
Was er jetzt mit seinem Widerspruch noch bezwecken wolle, fragte die Richterin den Mann. Denn nachdem sich auch an dessen Einkommenssituation nichts geändert hatte, sehe sie keine Gründe, die noch für eine niedrigere Geldstrafe sprächen. Eher im Gegenteil: Bei einer Hauptverhandlung mit mehreren Zeugen würde die Angelegenheit für den Angeklagten teurer werden. Der 30-Jährige, der ohne Anwalt erschienen war, nahm seinen Einspruch zurück, womit auch Staatsanwalt Dominik Semsch einverstanden war. Damit bleibt es bei einer Strafe von 4440 Euro.